Thüringen: Polizei berichtet nicht über Messerangriff in Flüchtlingsunterkunft

Auf Unverständnis stieß das Ausbleiben einer Pressemitteilung der ostthüringischen Polizei zu einem schweren Messerangriff in einer Rudolstädter Asylunterkunft. Die Polizei hingegen hält ihr Verhalten aufgrund der Umstände für gerechtfertigt.
Titelbild
Rudolstadt in Thüringen.Foto: iStock/kmn-network
Von 19. September 2024

Die Polizei im ostthüringischen Rudolstadt hat eine schwere Messerattacke in einer Flüchtlingsunterkunft erst auf Nachfrage bestätigt, berichten mehrere Medien übereinstimmend.

Am 10. September gab es dort nach jetzigem Stand einen Messerangriff eines 24-jährigen Libanesen auf einen 36-jährigen Mitbewohner, dessen Herkunft unklar ist.

Dieser wurde durch Schnittverletzungen im Gesicht schwer verletzt, konnte jedoch jetzt bereits die Klinik wieder verlassen, erklärt eine Polizeisprecherin gegenüber Epoch Times. „Die Verletzungen waren schwerwiegend, aber nicht lebensbedrohlich.“

Beide sollen bei der Auseinandersetzung massiv unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden haben, so die Polizei weiter.

Erst Tage später wurde der Fall aufgrund von Medienanfragen bekannt. Es soll zahlreiche Augenzeugen von der Tat in Form von Passanten und Patienten des gegenüberliegenden Ärztehauses gegeben haben, berichten verschiedene Medien.

Sprecherin: „Es gab mehrere Gründe“

Gegenüber Epoch Times erklärt die Pressesprecherin der Landesinspektion Saalfeld, dass es mehrere Gründe gegeben habe, die gegen eine Pressemeldung der Polizei sprachen.

Zum einen soll es Sprachbarrieren gegeben haben, die das Ermitteln des Tatablaufes erschwert hätten, ebenso wie der berauschte Zustand der Beteiligten.

Auch wäre am Tat- und Folgetag nicht auszuschließen gewesen, dass sich der Geschädigte in seinem Rauschzustand die Verletzungen selbst zugefügt habe.

Zum anderen ging man davon aus, dass die Tat nicht mitbekommen worden war, also nicht öffentlichkeitswirksam war. Die Tat hätte auf dem Gelände der Asylunterkunft stattgefunden, das schwer einsehbar sei, erklärt die Sprecherin. Man wollte daher erst weitere Ermittlungen durchführen.

Auf die Frage, ob die Polizei nur über das berichtet, was die Öffentlichkeit wahrnimmt, fühlte man sich missverstanden. Eine konkrete Definition dessen, was für die Polizei öffentlichkeitswirksam ist, konnte von der Referentin nicht gegeben werden.

Eine Pressemitteilung gebe es bis jetzt nicht und sie sei auch nicht geplant, da Medien bereits Auskunft zu dem Fall erhalten hätten.

Landrat Marko Wolfram (SPD) hatte am Dienstagabend im Kreistag mitgeteilt, dass dem Messerangriff ein länger andauernder Streit zwischen dem Täter und dem Opfer vorangegangen sei, berichtet der MDR. Und: Der Täter befinde sich inzwischen in der Psychiatrie.

Die „Ostthüringer Zeitung“ zitiert das Landratsamt, wonach zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Sicherheit der Rudolstädter Bevölkerung bestanden habe.



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