Thüringen hat ein neues Kita-Gesetz: Gebührenfreies Vorschuljahr ab Januar 2018
Das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung ist in Thüringen ab 2018 gebührenfrei. Das nun beschlossene Gesetz sieht weiterhin eine schrittweise Anhebung des Mindespersonalschlüssels für die Drei- und Vierjährigen vor, eine Verbesserung des Leitungsschlüssel und eine Stärkung der Rechte von Eltern im Bereich Transparenz und Mitsprache.
Gleichzeitig erhalten auch die Kinder mehr Rechte: Sie dürfen stärker als bisher mitentscheiden, was sie wann machen wollen.
Alle Verbesserungen sind durch den Landeshaushaltsentwurf abgesichert und werden vollständig vom Land ausfinanziert. Über ein gebührenfreies Kindergartenjahr wird in Thüringen schon seit längerem diskutiert.
Das Bildungsministerium erklärt, dass Familien durch das neue freie Kita-Jahr rund 1.440 Euro pro Jahr und Kind sparen. Den Freistaat kostet das beitragsfreie Jahr rund 29 Millionen Euro im Jahr zusätzlich.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen beschlossen, CDU und AfD enthielten sich. Die CDU warnt vor weiteren Kostensteigerungen, die nicht das Land übernehmen werde, die AfD fordert, stattdessen ein Familiengeld einzuführen. Mit diesem könnten Eltern wählen, wo sie ihre Kinder betreuen lassen. Dieser Antrag wurde von den Linken, SPD und Grünen abgelehnt.
Personalschlüssel: Bis 2019 nur noch 12 Kinder pro Erzieher
Derzeit betreut ein Erzieher 16 Drei- bis Vierjährige. Bis zum August 2019 soll der Betreuungsschlüssel auf 12 Kinder reduziert werden. Dies wird etwa 31 Millionen Euro kosten. Weitere fünf Millionen Euro will das Land für zusätzliche Stellen zur Leitung von Kitas ausgeben.
Der Bildungsexperten der Linken, Torsten Wolf, betont, dass dies nur der erste Schritt sein könne. So sollte Bildung komplett beitragsfrei sein. „Das ist gut investiertes Geld,“ so Wolf.
Die Grünen-Expertin Astrid Rothe-Beinlich verdeutlicht bei ihrer Rede im Thüringer Landtag, dass das neue Gesetz nicht zu steigenden Kita-Beiträgen der Eltern führt. Die Landesregierung erstatte den Kommunen vollständig die entgangenen Einnahmen, „es gibt überhaupt keinen Grund zur Beitragserhöhung,“ so Rothe-Beinlich.
Mitwirkungsrechte der Kinder verankert
„Das nun verabschiedete neue Kindertagesbetreuungsgesetz beinhaltet weit mehr als das gebührenfreie Kita-Jahr“, betont Kati Engel, kinderpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag. „Es ist ebenso ein Meilenstein für die Rechte der Kinder in den Kitas.“
Die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen sei zukünftig so zu gestalten, dass Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes in die Gestaltung der Bildungs- und Betreuungsarbeit einbezogen werden sowie bei der Gestaltung des Alltags und der Organisation der Kindertageseinrichtung mitentscheiden können, schreibt die Linke-Partei in einer Presseerklärung.
Zudem seien für die Kinder Möglichkeiten der Beschwerde vorzusehen und zu praktizieren, erläutert Engel. „Neben dem Recht auf Beteiligung und Beschwerde haben Kinder aber auch das Recht, eine Vertrauensperson zu bestimmen, welche sich für ihre Belange einsetzt und dies sogar im Elternbeirat.“
„Außerdem sind die MitarbeiterInnen in den Kindertageseinrichtungen nun per Gesetz verpflichtet die UN-Kinderechte nicht nur zu achten, sondern diese auch altersgerecht zu vermitteln“, so die Abgeordnete. „Nach mehr als 25 Jahren UN-Kinderrechtskonvention war es höchste Zeit, Kinderrechte auch im Kindertagesbetreuungsgesetz aufzunehmen“, so die Abgeordnete der Linken.
Und weiter: „Kinder dürfen nicht allein als Bestandteil von Familien betrachtet werden, denn auch Kinder sind Träger eigenständiger Rechte. Das neue Kita-Gesetz verbessert nicht nur die Qualität in den Kitas und entlastet die Familien, sondern ist auch ein wichtiger Schritt hin zu stärkeren Kinderrechten.“
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