Thüringen: AfD verklagt Verfassungsschutzpräsident und Innenminister

Die thüringische AfD hat beim Landesverfassungsgericht in Weimar Klage gegen den Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier eingereicht.
Epoch Times12. Dezember 2018

Der thüringische AfD-Landesverband und die thüringische AfD-Landtagsfraktion haben beim Landesverfassungsgericht in Weimar Klage gegen den Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier (SPD) eingereicht.

Hintergrund ist die Entscheidung des Landesverfassungsschutzes, die AfD zum „Prüffall“ zu erklären. Dies stellt eine Vorstufe zu einer möglichen Überwachung dar. Innenminister Maier hatte die Entscheidung, die bereits im September getroffen wurde, unterstützt, deswegen richtet sich laut „Junge Freiheit“, die Klage auch gegen ihn.

Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2017 hätten beide Amtsträger mit diversen falschen Tatsachenbehauptungen den AfD-Landesverband Thüringen als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes bezeichnet, heißt es in einer Stellungnahme der AfD zur Einreichung der Klage.

Dies hätte eine bundesweite mediale Negativkampagne zur Folge gehabt, in welcher der AfD und insbesondere ihrem Landesverband Thüringen rechtsextreme Zielstellungen und die Zusammenarbeit mit Extremisten unterstellt und die Treue zur Verfassung abgesprochen wurde, heißt es weiter.

Kramers Aussagen „ein einzigartiger politischer Erpressungsversuch eines Amtsträgers“

Zudem geht es bei der Klage um die öffentliche Stellungnahme Stephan Kramers am Vortag des Listenwahlparteitags der AfD Thüringen im Oktober 2018. Kramer behauptete damals, dass die AfD „zementieren“ würde, wofür sie stehe, wenn sie Björn Höcke zum Spitzenkandidaten mache.

Im Zusammenhang mit der vorangegangenen Begründung des Prüffalls stellt dies einen einzigartigen politischen Erpressungsversuch eines Amtsträgers dar“, heißt es in der Stellungnahme der AfD.

Nach Ansicht der AfD-Thüringen sollten die Parteitagsteilnehmer durch die Drohung einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz im Vorfeld des Landesparteitags veranlasst werden, „den wirkmächtigen Oppositionspolitiker und Angstgegner der Regierungskoalition – Höcke –, nicht zum Spitzenkandidaten zu wählen“, heißt es in dem Schreiben weiter .

Die AfD sieht darin einen „schweren Verstoß gegen die Neutralitätspflichten beider Amtsträger und eine massive Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Chancengleichheit der Parteien“, betont Landessprecher Stefan Möller.

Bei den beantragten Verfahren geht es um schweren Amtsmissbrauch. Die öffentliche Kundgabe des ‚Prüffalls‘ sowie der Erpressungsversuch durch den Verfassungsschutzpräsidenten. Dies sind schwerste Verstöße gegen die Neutralitätspflicht und Eingriffe in das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.“

Weiter erklärt der AfD-Politiker:

Wir verstehen zwar, dass angesichts der Erfolge der AfD und dem damit einhergehenden Niedergang der Landes-SPD die Nerven bei beiden SPD-Amtsträgern blank liegen. Trotzdem haben sie sich an die Regeln unseres Verfassungsstaats zu halten.“

Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz und das Innenministerium seien nicht, wie in der DDR, dazu da unbequeme Oppositionsparteien, wie die AfD, „zu verfolgen und zu diffamieren“, so Möller. (er)



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