Terror in Solingen: Abschiebung des Tatverdächtigen sollte schon 2023 erfolgen – doch er tauchte ab

Seit Samstagabend befindet sich der Tatverdächtige der Messerattacke von Solingen in Polizeigewahrsam. Nun heißt es in einem Medienbericht, dass schon Anfang 2023 eine Abschiebung des 26-jährigen syrischen Asylsuchenden nach Bulgarien angesetzt war.
Der mutmassliche Täter des Messerangriffs von Solingen wird von einem Hubschrauber zu einer Wagenkolonne geführt. Er soll dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof (BGH) vorgeführt werden, der über einen Haftbefehl entscheiden wird.
Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs von Solingen wird von einem Hubschrauber zu einer Wagenkolonne geführt. Er soll dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof (BGH) vorgeführt werden, der über einen Haftbefehl entscheiden wird.Foto: Uli Deck/dpa
Von 25. August 2024

Noch nicht bestätigten Informationen zufolge sollte der mutmaßliche Messerattentäter von Solingen, Issa al H., bereits seit Anfang 2023 nicht mehr in Deutschland sein. Das will die „Welt“ aus Behördenkreisen erfahren haben. Der heute 26-jährige syrische Staatsangehörige habe sich seiner Abschiebung jedoch durch Untertauchen vor den Behörden entzogen.

Termin für Abschiebung stand bereits fest

Wie es in einem Bericht des Blattes heißt, war al H. kein Asyl zugesprochen worden. Der aus Deir ez-Zor stammende Asylsuchende war erst im Dezember 2022 nach Deutschland eingereist. In Bielefeld hat er demnach Asyl beantragt. Nach Ablehnung seines Gesuchs sollte der heute 26-Jährige, der zum damaligen Zeitpunkt in Paderborn wohnte, Anfang 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden.

Es soll sogar schon einen Termin für die Vornahme der Amtshandlung gegeben haben. Im Sinne der Dublin-Regeln wäre Bulgarien als Staat der Ersteinreise für das Asylverfahren zuständig gewesen. Allerdings sei al H. zum Zeitpunkt der geplanten Abschiebung an seiner Wohnadresse nicht mehr auffindbar gewesen.

Tatverdächtiger stellte sich einer Polizeistreife

Erst nach Monaten sei der Syrer wieder auf den Schirm der Behörden geraten. Er soll nun subsidiären Schutz genossen haben und lebte in einem zentral gelegenen Flüchtlingsheim in Solingen. Dabei handelte es sich offenbar um jene Unterkunft, die 300 Meter vom Tatort entfernt liegt und in deren Umfeld auch die wahrscheinliche Tatwaffe gefunden wurde.

Am 24. August stellte al H. sich in Solingen einer Polizeistreife. Heute soll der zuständige Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Verhängung der Untersuchungshaft entscheiden. Ermittlungen wurden unter anderem wegen des Verdachts auf mehrere Tötungsdelikte sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aufgenommen.

Der Tatverdächtige soll am Freitagabend während des Stadtfestes aus Anlass des 650-jährigen Bestehens der Stadt Solingen ohne erkennbaren Anlass auf mehrere Besucher eingestochen haben. Dabei starben drei der Opfer – acht weitere erlitten zum Teil schwere Verletzungen.

Seit Ende des Vorjahres Abschiebung durch Gesetzespaket erleichtert

Über das Motiv hinter der Tat gibt es noch keine belastbaren Erkenntnisse. Allerdings gibt es Hinweise auf einen möglichen terroristischen Hintergrund.

So hatte die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) noch am Samstagabend die Verantwortung für die Attacke übernommen. Ohne den Namen des Verdächtigen zu nennen, hieß es in einer Erklärung, dieser sei Mitglied des IS. Der Angriff habe einer „christlichen Versammlung“ gegolten und sei ein Akt der „Rache für Muslime in Palästina und anderswo“.

Im Oktober des Vorjahres hatte die Ampel, um Abschiebungen zu erleichtern, das sogenannte Rückführungspaket verabschiedet. Dieses soll die Betretungsrechte von Exekutivkräften innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften erweitern. Außerdem soll in mehreren Konstellationen die Ankündigungspflicht von Abschiebungen wegfallen. Die Reformen kamen zu spät, um sie auf al H. anzuwenden.

 



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