„Tempelbomber von Essen“: Drei Teenager wegen versuchten Mordes angeklagt

Im "Tempelbomber-Prozess" von Essen wurde jetzt Anklage gegen drei Jugendliche wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion erhoben. Doch eine Frage mit politischer Brisanz begleitet den Fall: Handelte es sich bei der Explosion nicht eigentlich um einen Terroranschlag und bei der Whats-App-Gruppe der Teenager um eine terroristische Vereinigung? Diese Definition wurde von der Staatsanwaltschaft nicht gemacht.
Epoch Times19. Juli 2016

Wenn ja, dann hätte der Generalbundesanwalt den Fall übernehmen müssen. Dies tat er aber nicht, was zu reichlich Unverständnis in Ermittlerkreisen führte.

„Will Karlsruhe nicht wahrhaben, dass die Terrormiliz „Islamischer Staat“ womöglich radikalisierte Teenager aus deutschen Kinderzimmern holt und zu Terroranschlägen anstiftet?“, fragt die Zeitung „Der Westen“ in diesem Zusammenhang. Die drei Angeklagten gehören zu einer Gruppe von zwölf überwiegend türkischstämmigen Jugendlichen, die sich zu einer Junior-Terrorgruppe namens „Unterstützer des Islamischen Kalifats“ zusammengeschossen hatten und über Whats-App kommunizierten.

Hinzu kommt: Die Jugendlichen waren den Behörden schon seit zwei Jahren bekannt. Offenbar ein klassischer Fall von Behördenversagen in Nordrhein-Westfalen.

Radikalisierung unter den Augen des Jugendamtes

Für den Islamwissenschaftler Michael Kiefer ist der Fall eindeutig. Er wertete die Chatprotokolle der Whats-App-Gruppe für Januar bis April aus und klassifizierte die Sprengstoffexplosion nicht als Dumme-Jungen-Streich, sondern als Terroranschlag. Ganz klar sagte Kiefer:

„Es ist gut, dass sie von der Straße sind, sie sind wirklich brandgefährlich.“ (Islamwissenschaftler Michael Kiefer)

Das zugleich Kuriose wie auch Bedenkliche: Die drei Jugendlichen hatten zuvor an dem Präventionsprogramm „Wegweiser“ des Landes NRW teilgenommen. Dieses sollte vor salafistischer Hasspropaganda schützen. Stattdessen radikalisierten sich die späteren Attentäter unter der Aufsicht des Jugendamtes. Schon seit Längerem waren die drei den Sicherheitsbehörden bekannt.

https://www.youtube.com/watch?v=rbc1pBdjtnE

Junior-Terrorgruppe für das „Kalifat“

Am 16. April, vor gut drei Monaten, verübten die drei minderjährigen Salafisten einen Sprengstoffanschlag auf den Sikh-Tempel in der Bersonstraße im Nordviertel der Stadt Essen. Dabei wurden drei Teilnehmer einer indischen Hochzeitsgesellschaft verletzt. Wenige Tage nach dem Anschlag mit einer selbst gebastelten Bombe wurden die Attentäter aufgrund von Videos von Überwachungskameras festgenommen.

Jetzt klagte die Staatsanwaltschaft Essen Mohammed B. (16, Essen), Yusuf T. (16, Gelsenkirchen) und Tolga I. (17, Schermbeck) wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion an. Sie gehören zu einer Gruppe von zwölf überwiegend türkischstämmigen Jugendlichen, die sich zu einer Junior-Terrorgruppe namens „Unterstützer des Islamischen Kalifats“ zusammengeschossen hatten und über Whats-App kommunizierten.

Der vor der Jugendstrafkammer verhandelte Fall wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der Termin steht noch nicht fest, muss aber bis spätestens Mitte Oktober vom Landgericht angesetzt werden. Im Höchstfall drohen zehn Jahre Jugendarrest.

Gegen zwei weitere Mitglieder der Gruppe, den Inhaftierten Muhammed Ö. (17) aus Gelsenkirchen und Hilmi T. (20) aus Münster, wird gesondert ermittelt. (sm)

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Siehe auch:

Bundesmittel für Islamisten? Vorwurf gegen Projekt des Familienministeriums – Verfassungsschützer schlagen Alarm



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