Teilerfolg nach Musterklage: Oberfinanzdirektion lässt Soli-Vorauszahlungen vorerst ruhen
Die Steuerzahler sind dem Ziel einen Schritt näher gekommen, den Solidaritätszuschlag bereits vom kommenden Jahr an loszuwerden:
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen hat die Finanzbeamten des Landes angewiesen, die offenbar massenhaften Einsprüche von Steuerzahlern gegen Soli-Vorauszahlungen für das kommende Jahr vorerst ruhen und damit unbearbeitet zu lassen, bis ein Gericht über eine Musterklage zur Abschaffung des Zuschlags entschieden hat.
„Die Einspruchsverfahren können daher ruhen“, heißt es in einer nicht-öffentlichen Kurzinformation der Oberfinanzdirektion vom 21. November, über welche die „Rheinische Post“ berichtet.
Das Urteil des Nürnberger Finanzgerichts über die Musterklage eines Ehepaars aus Bayern, die der Bund der Steuerzahler unterstützt, könnte im Verlauf des kommenden Jahres ergehen.
Zahlreiche Steuerzahler an Musterklage gehängt
Der Steuerzahlerbund wertet die OFD-Verfügung als ein Indiz dafür, dass sich zahlreiche Steuerzahler an die Musterklage angehängt haben. Den Klägern zufolge ist die Weiterzahlung des Solidaritätszuschlags ab 2020 verfassungswidrig, weil der Solidarpakt II für die neuen Bundesländer zum Ende des Jahres 2019 ausläuft.
Setzen sie sich durch, könnte das Folgen für alle Steuerzahler haben: Der Soli könnte rückwirkend schon ab 1. Januar 2020 entfallen.
Für positiv hält es der Steuerzahlerbund, dass die Finanzverwaltung schon frühzeitig auf die Einsprüche reagiere: „Normalerweise erkennen die Finanzbehörden Gerichtsverfahren erst dann an, wenn sie dem Bundesfinanzhof vorliegen. Dass jetzt eine laufende Klage bei einem Finanzgericht in Bayern diese Reaktion ausgelöst hat, ist ein Achtungszeichen für alle Bürger“, sagte Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel der „Rheinischen Post“. (dts)
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