„Technisches Versehen“ im Haushaltsplan – Finanzierung für „Seenotrettung“ geht doch weiter
Gestern (7. Oktober) hieß es noch, im kommenden Jahr werde es seitens des Bundes keine Zahlungen mehr an sogenannte private Seenotretter geben. Nun wurde diese Meldung revidiert.
„Das Auswärtige Amt setzt den Auftrag des Bundestags zur Förderung ziviler Seenotrettung mit Projekten an Land und auf See um“, zitierte die „Welt“ einen Sprecher des Auswärtigen Amtes. Gegenteilige Meldungen anderer Medien, wie auch Epoch Times sie übernommen hatte, seien nicht korrekt.
Grund für die abweichende Darstellung sei ein „technisches Versehen“. Im derzeitigen Haushaltsplan für 2024 waren die Mittel für die „Seenotrettung“ noch nicht eingestellt. Schon seit Wochen sei geplant, diesen Fehler zu korrigieren, so der Sprecher weiter.
„Auch für die Jahre 2024 bis 2026 ist eine Förderung der Seenotrettung mit Verpflichtungsermächtigungen des Bundestages vorgesehen. Diese werden wir umsetzen“, stellte er klar.
Zuvor hatte die „Bild“ am 7. Oktober unter Berufung auf den Teilhaushalt des Auswärtigen Amts für 2024 berichtet, dass es darin – anders als im Etat für 2023 – keinen Vermerk mehr zu einer solchen finanziellen Unterstützung gebe.
Spannungen zwischen Deutschland und Italien
Die finanzielle Unterstützung privater „Seenotretter“ hatte zuletzt für erheblichen Streit zwischen Deutschland und Italien gesorgt. Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni beschwerte sich über die deutschen Zahlungen an „Seenotretter“ kürzlich in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und sagte Ende September, Länder, unter deren Flagge solche Schiffe unterwegs seien, sollten dann auch die geretteten Migranten aufnehmen.
Scholz äußerte am Freitagabend nach dem EU-Gipfel in Granada, die Gelder für die „Seenotretter“ seien vom Bundestag und nicht von der Bundesregierung bewilligt worden: „Ich habe den Antrag nicht gestellt und die von mir vertretene Regierung auch nicht.“
Auf die Nachfrage, was denn seine Meinung dazu sei, wiederholte Scholz: „Das ist die Meinung, die ich habe, dass ich den Antrag nicht gestellt habe. Und ich glaube, das ist auch unmissverständlich.“
Unerwähnt ließ Scholz, dass das Thema „Seenotrettung“ im Koalitionsvertrag verankert ist. Darin heißt es:
„Es ist eine zivilisatorische und rechtliche Verpflichtung, Menschen nicht ertrinken zu lassen. Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden. Wir streben eine staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung im Mittelmeer an und wollen mit mehr Ländern Maßnahmen wie den Malta-Mechanismus weiterentwickeln. Wir streben eine faire Verantwortungsteilung zwischen den Anrainerstaaten des Mittelmeers bei der Seenotrettung an und wollen sicherstellen, dass Menschen nach der Rettung an sichere Orte gebracht werden.“
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im vergangenen November beschlossen, dass ab 2023 pro Jahr zwei Millionen Euro aus den Mitteln des Auswärtigen Amtes in die zivile „Seenotrettung“ fließen sollen. (afp/sua)
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