Tausende Sanktionen zu Krisenbeginn gegen Hartz-IV-Familien

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Jobcenter in HalleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times30. August 2020

Im März und somit zu Beginn der Coronakrise hat es in Deutschland 42.000 Hartz-IV-Sanktionen in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten. In 850 Familien-Bedarfsgemeinschaften kam es demnach zu einer kompletten Leistungskürzung gegen eine Person im Haushalt.

Totalsanktionen hatte das Bundesverfassungsgericht im November untersagt –– seitdem sind Kürzungen auf 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs begrenzt. Dass es dennoch in 850 Familien-Bedarfsgemeinschaften zu einer kompletten Leistungskürzung gegen eine Person kam, begründet das Bundesarbeitsministerium mit den sogenannten „Aufstockern“, die ergänzend zu ihrem Einkommen Grundsicherung beziehen.

Eine Sanktion könne dazu führen, dass ein Zahlungsanspruch erlischt. „So führt beispielsweise bei Leistungsberechtigten der Regelbedarfsstufe 1, deren Leistungsanspruch im SGB II aufgrund von Einkommen bei 100 Euro liegt, eine Minderung in Höhe von 30 Prozent des Regelbedarfs dazu, dass kein Zahlungsanspruch mehr besteht“, teilte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums den Funke-Zeitungen mit.

2,9 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften

Wie aus dem Schreiben der Bundesregierung hervorgeht, gab es im Jahresdurchschnitt 2019 insgesamt 2.904.469 Bedarfsgemeinschaften – in 999.198 und somit in rund jeder dritten Bedarfsgemeinschaft lebten Kinder unter 18 Jahren. Fast jedes zweite Kind (44,6 Prozent) unter 18 Jahren in Hartz IV lebte mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Viele Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren haben der Antwort zufolge sich im vergangenen Jahr etwas dazuverdient.

109.000 erwerbstätige Leistungsberechtigte wurden 2019 im Jahresdurchschnitt erfasst, ihr Erwerbseinkommen lag bei rund 576,64 Millionen Euro. Insgesamt belief sich das Einkommen von Kindern und jungen Erwachsenen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften laut der Antwort der Bundesregierung im Jahr 2019 auf rund 6,46 Milliarden Euro. 4,5 Milliarden Euro entfielen dabei auf das Kindergeld, 1,05 Milliarden Euro resultierten aus Unterhaltszahlungen.

Einkommen aus Sozialleistungen beliefen sich auf 72,5 Millionen Euro. Innerhalb von zehn Jahren hat sich das Einkommen aus Sozialleistungen dabei fast halbiert: 2010 lag es noch bei rund 130,63 Millionen Euro.

Jedes fünfte Kind wächst in Armut auf

„Kinder und junge Erwachsene gehören nicht in das Hartz-IV-System“, sagte Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, den Funke-Zeitungen. „Während Gleichaltrige den Nettobetrag im Portemonnaie haben, den sie sich erarbeitet haben, müssen rund 109.000 junge Erwachsenen im SGB-II-Bezug Abzüge hinnehmen, weil das erzielte Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet und der Leistungsanspruch gemindert wird“, sagte Lehmann.

Er forderte eine Auflösung der Bedarfsgemeinschaften. Unter 25-Jährige sollten zudem das, was sie in der Ausbildung oder in Nebenjobs verdienen, vollständig behalten dürfen.

Zudem forderte Lehmann die Einführung einer Kindergrundsicherung. „Wir können es uns nicht länger leisten, dass mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst und sich das Ausmaß der Kinderarmut angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise zu verschärfen droht“, sagte Lehmann. (dts)



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