Syrischer Flüchtlingsblogger Aras B. wegen sexueller Belästigung verurteilt

Wegen sexueller Belästigung ist der Flüchtlingsblogger Aras B. zum Ableisten von Sozialstunden verurteilt worden. An einer Berufsschule hat er mehreren Mitschülerinnen an Po und Brust gefasst.
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Aras B. wurde wegen sexueller Belästigung verurteilt.Foto: iStock/Symbolbild
Epoch Times12. Dezember 2018

Der Flüchtlingsblogger Aras B. ist wegen sexueller Belästigung in fünf Fällen zu 80 Sozialstunden verurteilt worden. Das Amtsgericht Lemgo sah es als erwiesen an, dass der Syrer (20) mehreren Mitschülerinnen an Po und Brust gegrapscht hat, berichtet die „Junge Freiheit“.  Aras B. bestreitet die Taten.

In der ersten Verhandlung Ende November warf Aras B. den Zeugen vor, ihre Aussage abgesprochen zu haben und Unwahrheiten zu verbreiten. Auf die Frage des Richters, welches Motiv dahinter stehen könnte, äußerte Aras B., dass es in seiner Ausbildungsklasse Streit gegeben hätte, da er mit Mitschülern, die nicht an ihrer „Zukunft arbeiteten“, nichts zu tun haben wollte. Er hätte immer „seine Hausaufgaben gemacht, die die anderen dann abschreiben wollten.“ Als er sich irgendwann geweigert habe, sei er gemobbt worden.

Aras B. zeigt Klassenkameraden Pornofilm

Bei der ersten Verhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob und warum er in der Klasse einen Pornofilm auf dem Handy gezeigt habe, berichtet JF. Damals gab er an er hätte nur den Anfang des Videos gezeigt. Dass er Mitschülerinnen ins Ohr gestöhnt habe, bestritt der Syrer jedoch. Zudem leide er wegen seiner Flucht an „Depressionen“ und stöhne deswegen manchmal. Sollte er dies in der Nähe von Mädchen getan haben, sei das nicht gezielt geschehen, erklärte der Syrer damals.

Das Verfahren kam durch eine 18 Jahre alte Schülerin zu Stande, die Aras B. beschuldigte, er habe sie mehrere Male so stark an Gesäß und Brust gegriffen, dass sie Schmerzen erlitt. Sie sei darauf mehrfach zur Klassenlehrerin gegangen, um sich zu beschweren. Diese habe jedoch nichts unternommen. Allerdings habe sich dann eine Religionslehrerin eingeschaltet und sei mit ihr zur Polizei gegangen, wo sie im Mai Anzeige gegen Aras B. stellte, berichtet JF.

Bei der ersten Verhandlung kam es nicht zu einem Urteil, weil eine weitere geladene Zeugin nicht erschienen ist.

Richter hält Aussagen der Zeuginnen für glaubhaft

Den Vorwurf der Absprache sah Richter Uwe Kaboth aufgrund der glaubhaften Aussagen der Zeuginnen als widerlegt an.

Die Zeuginnen hatten (flüchtige) Berührungen am Gesäß bzw. Busen bestätigt. Eine Zeugin schilderte, dass der Angeklagte sogar kräftig zugegriffen habe, so dass sie gewisse Schmerzen verspürt habe“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

In der Verhandlung am Dienstag letzte Woche wurden auch Sprachnachrichten von Aras B. vorgespielt, die er an eine mittlerweile vernommene Zeugin verschickt hatte. Darin hatte der Beschuldigte den Vornamen der Zeugin gestöhnt und Lieder mit anzüglichem Inhalt gesungen.

„Unter Würdigung sämtlicher Umstände hielt das Gericht eine mögliche Verschwörung gegen den Angeklagten für abwegig“, begründete die Direktorin des Amtsgerichts, Petra Borgschulte, das Urteil. (er)



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