Stuttgarter Justizminister: Mautdaten für Verbrechensaufklärung nutzen

"Bei genau bezeichneten Kapitalverbrechen erscheint es durchaus erwägenswert, den Ermittlungsbehörden den eng begrenzten Zugriff auf Mautdaten zu gestatten", sagte Baden-Württembergs Justizministers Guido Wolf.
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Ermittler sollen laut Baden-Württembergs Justizministers Guido Wolf zukünftig zur Verbrecheraufklärung auf Mautdaten zugreifen dürfen.Foto: Jens Büttner/Archiv/dpa
Epoch Times21. Juni 2017

Für die Strafverfolgung sollen Ermittler nach dem Willen von Baden-Württembergs Justizministers Guido Wolf (CDU) künftig auf Daten aus der Lkw- und Pkw-Maut zurückgreifen können.

„Bei genau bezeichneten Kapitalverbrechen erscheint es durchaus erwägenswert, den Ermittlungsbehörden den eng begrenzten Zugriff auf Mautdaten zu gestatten“, sagte Wolf der „Rheinischen Post“ vom Mittwochs. Zurückhaltend zu Wolfs Vorstoß äußerte sich der Mainzer Justizminister Herbert Mertin (FDP).

Wolf: „Zugriff auf Mautdaten nur bei schwersten Straftaten“

Der rheinland-pfälzische Ressortchef ist Gastgeber der Justizministerkonferenz, die noch bis Donnerstag im pfälzischen Deidesheim tagt und sich unter anderem mit der Nutzung von Mautdaten für Fahndungszwecke befasst.

Wolf sagte, dabei gehe es nicht darum, Polizei und Staatsanwaltschaften vollen Zugang zu den Daten zu gewähren. Er könne sich vorstellen, „den Zugriff ausschließlich bei schwersten Straftaten nach einer richterlichen Entscheidung zu erlauben“.

Bislang dürfen die Daten nur für die Überwachung der Mautgesetze genutzt werden. Wolfs Ministerium gelangt in einer eigenen fachlichen Einschätzung aber zu dem Ergebnis, dass eine entsprechende Gesetzesänderung verfassungsrechtlich zulässig wäre. Es stünden keine „zwingenden Gründe“ entgegen, heißt es in dem Vermerk, der der „Rheinischen Post“ vorliegt.

Mertin: Terrorismus rechtfertige Nutzung der Mautdaten

Mertin erinnerte dagegen im Südwestrundfunk daran, dass der Staat bei Einführung der Maut „hoch und heilig“ versprochen habe, Bewegungsdaten nur für Abrechnungszwecke zu nutzen. Es sei verfassungsrechtliches Grundrecht, dass sich die Bürger in Deutschland vom Staat unkontrolliert bewegen könnten.

Allerdings schloss auch Mertin eine Nutzung der Mautdaten für Fahndungszwecke nicht aus. „Man muss sich nur bewusst sein, dass man den Bürgern etwas anderes versprochen hat“, unterstrich der FDP-Politiker. „Und dann braucht man schon ein hohes Stück an Legitimität und Neuentwicklung, wenn man das ändern will.“

Darüber lasse er mit sich reden, weil Deutschland mittlerweile auch Terrorismus in einer Form zu bekämpfen habe, den es so bisher nicht gab, fügte Mertin hinzu. „Das kann man durchaus rechtfertigen, dass wir hier eine Veränderung vornehmen.“

Härteres Vorgehen gegen illegale Autorennen

Die Justizminister der Länder wollen bei ihrer Frühjahrskonferenz, zu der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erwartet wird, auch über die Strafbarkeit verbotener Autorennen beraten.

Der Bundestag wird aller Voraussicht nach noch vor der Sommerpause einem Gesetzentwurf zustimmen, der härte Strafen für Teilnehmer und Organisatoren illegaler Rennen vorsieht.

Weitere Themen der Justizministerkonferenz

Weitere Themen der Justizministerkonferenz sind eine konsequente Bekämpfung von Hasskriminalität und die Strafverfolgung im Cyberspace. Zudem wollen die Chefs der Justizressorts über die strafrechtliche Zusammenarbeit mit der Türkei sprechen. (afp)

 



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