Studie: Grundsteuer steigt bundesweit so stark wie seit Jahrzehnten nicht

Jede 4. Gemeinde hat ihren Hebesatz für die Grundsteuer erhöht. Ein so starker Anstieg wie 2023 wurde bisher noch nie registriert. Nur in 49 Gemeinden oder Städten von rund 10.800 Kommunen sanken die Sätze.
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Neubauten in Offenbach. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen.Foto: Arne Dedert/dpa
Epoch Times22. November 2024

Der durchschnittliche Hebesatz zur Grundsteuer in Deutschland stieg laut einer Studie im Jahr 2023 so stark wie seit Jahrzehnten nicht. Laut der Beratungsfirma EY in Stuttgart betrug der Anstieg 18 Prozentpunkte.

Jede vierte Kommune hob die Hebesätze demnach an. Der kommunale Hebesatz ist ein Faktor zur Berechnung der Grundsteuer. Die Sätze stiegen im vergangenen Jahr von 391 Prozent im Schnitt auf 409 Prozent.

Viele Kommunen, insbesondere im Westen Deutschlands, stehen nach EY-Angaben finanziell „mit dem Rücken zur Wand“. Daher sei die Erhöhung der Grundsteuer oft „unausweichlich“.

„Angesichts der hohen Inflation der vergangenen Jahre kämpfen viele Kommunen mit Kostensteigerungen, die sie weitergeben müssen“, erklärte Heinrich Fleischer von EY. Leidtragende sind die Bürger.

Ein Anstieg wie noch nie

EY untersucht seit 2005 die durchschnittlichen Hebesätze in Deutschland. Ein so deutlicher Anstieg wie im vergangenen Jahr wurde noch nie registriert. Der bisherige Rekordwert lag bei elf Prozentpunkten im Jahr 2011.

Im vergangenen Jahr hatten 53 Prozent der Kommunen einen Hebesatz von 400 oder mehr. Zum Vergleich: 2005 fielen nur fünf Prozent in diese Hochsteuergruppe. Umgekehrt hatten 2005 noch 22 Prozent der Kommunen einen Hebesatz unter der Marke von 300. Vergangenes Jahr waren es drei Prozent.

Rheinland-Pfalz beeinflusste das Ergebnis maßgeblich, da 2023 eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in Kraft trat. Dadurch sahen sich viele Kommunen gezwungen, die Sätze zu erhöhen, um weiter durch den Finanzausgleich entlastet zu werden. 79 Prozent aller Kommunen in Rheinland-Pfalz erhöhten den Hebesatz.

NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz

Bundesweit hoben 2.671 der rund 10.800 Kommunen ihre Hebesätze an, in lediglich 49 Gemeinden oder Städten sanken die Sätze.

Die höchsten Hebesätze verzeichnet Nordrhein-Westfalen mit 577 Prozent, gefolgt von Hessen (507 Prozent) und Rheinland-Pfalz (464 Prozent). Schleswig-Holstein (348 Prozent) und Bayern (355 Prozent) stehen am Ende der Skala.

Von den 50 deutschen Kommunen mit den höchsten Hebesätzen liegen laut EY allein 28 in Nordrhein-Westfalen, 21 in Hessen und eine in Rheinland-Pfalz.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen, aus der Straßen, Schwimmbäder oder Theater und andere finanziert werden. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden.

Vermieter können sie auf die Mieter umlegen. Wie viel bezahlt werden muss, ist abhängig vom Grundstück, dem Gebäude darauf und dem kommunalen Hebesatz. Dieser ist im Gemeindesteuerrecht festgelegt. Er ist ein Faktor, mit dessen Hilfe die Gewerbesteuer von Unternehmen ermittelt wird. Je höher der Hebesatz ist, desto höher ist auch die Steuer. Die Kommunen legen die Hebesätze selbst fest.

Bei den meisten Wohnungs- oder Hauseigentümern geht es um einige hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge. Von 2025 an muss die Grundsteuer, die auf Immobilien fällig wird, auf einer neuen Grundlage berechnet werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig war.

Weitere Erhöhungen erwartet

Auch im laufenden Jahr dürften zahlreiche Kommunen ihre Sätze wieder erhöhen, erwartet Fleischer – um das Versprechen einhalten zu können, die Bürger durch die Anwendung des neuen Grundsteuerrechts ab 2025 nicht zusätzlich zu belasten.

Ab 1. Januar 2025 soll eine neue Grundsteuer erhoben werden. In den meisten Bundesländern erfolgt dies nach dem Bundesmodell, in anderen nach eigenen Modellen, die sich stärker nach Flächengrößen oder Bodenwerten richten.

Aus den neu ermittelten Grundsteuerwerten, einer Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz ergibt sich der neue zu zahlende Betrag.

(afp/red)



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