Streit um Familienangehörige von Flüchtlingen geht weiter – Familiennachzug für Ex-Terroristen?
Zwischen Union und SPD gibt es wieder Streit über den von Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgelegten Gesetzentwurf zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit zeitweiligem Schutz.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (F.A.S.) schreibt, hat das Justizministerium beim Thema Gefährder verfassungsrechtliche Bedenken.
Gefährder sollen zwar grundsätzlich vom Familiennachzug ausgenommen sein, strittig ist aber, wie mit ehemaligen Gefährdern umgegangen werden soll.
Stephan Harbarth, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, sagte der F.A.S., für Terroristen, Terrorhelfer und Hassprediger dürfte der „Aufenthalt in Deutschland nicht auch noch durch einen Familiennachzug verfestigt und einer Abschiebung zusätzliche Hürden in den Weg gelegt werden“.
Umstritten ist auch, wie mit der Grenze von tausend Familiennachzüglern pro Monat verfahren werden soll.
Die Union will die Zahl unumstößlich ins Gesetz schreiben, die SPD will nicht ausgeschöpfte Kontingente aus einem Monat auf den Folgemonat übertragen.
Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster setzte im Gespräch mit der F.A.S. ein Stoppzeichen: „Auch wenn es in der SPD Stimmen gibt, die Zahl von 12.000 Familiennachzüglern im Jahr ausschöpfen zu wollen: Wir halten uns an den Koalitionsvertrag.“
Es könnten also keine Kontingente übertragen werden. Wichtiger seien die Kriterien, nach denen die tausend ausgewählt werden. Schuster gegenüber der F.A.S.: „Ich halte viel davon, den Personenkreis zu privilegieren, der seinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten kann, das muss ein Vorzugskriterium sein.“ (dts)
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