Streit um Beleuchtung für Terroropfer am Brandenburger Tor – Keine Solidarität mit Russland wegen fehlender Städtepartnerschaft?
Der Berliner Senat hat seine Entscheidung verteidigt, das Brandenburger Tor nach dem Anschlag in St. Petersburg nicht in den russischen Nationalfarben anzustrahlen. „Man kann Kondolenz und Trauer auch ausdrücken, ohne das Brandenburger Tor zu beleuchten“, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder.
Das Anstrahlen des Berliner Wahrzeichens bleibe weiterhin Städtepartnerschaften und Orten mit besonderem Bezug zu Berlin vorbehalten, so die Begründung. Viele Twitter-Nutzer warfen dem Senat mangelnde Solidarität mit den russischen Opfern vor.
Paris kündigte dagegen an, die Beleuchtung des Eiffelturms in Erinnerung an die Opfer von Sankt Petersburg abzuschalten. In der Nacht zum Mittwoch sollte das weltberühmte Wahrzeichen von Mitternacht an im Dunkeln liegen, wie Bürgermeisterin Anne Hidalgo auf Twitter ankündigte.
Zuletzt war das Brandenburger Tor mehrmals nach Terroranschlägen in den Farben der jeweils betroffenen Nation angestrahlt worden, etwa nach Attentaten in Paris, Brüssel, London oder Istanbul. Bei Israel sei das aufgrund des historischen Bezuges der Fall gewesen.
Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) sprach sich dafür aus, künftig ganz auf die Trauer-Anstrahlung zu verzichten. „Jede Entscheidung für eine Beleuchtung des Brandenburger Tors wirkt inzwischen faktisch als Entscheidung gegen eine andere, es sei denn, es wird nahezu täglich in Farben beleuchtet, die für jeden terrorbetroffenen Nationalstaat stehen“, schrieb Lederer auf Facebook. Die Regel zu ändern, sei derzeit nicht vorgesehen, beschied die Senatssprecherin dagegen.
Auch Lederers Aufforderung, das Wahrzeichen für St. Petersburg ein letztes Mal anzustrahlen, konnte sich nicht durchsetzen. Der Senat habe sich darauf verständigt, das Beileid stattdessen durch einen Kondolenzbesuch zu bekunden, sagte Sünder. (dpa)
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