Streit über Kieler Polizei-Erlass zu Straftaten von Flüchtlingen
Die Oppositionsparteien CDU und FDP forderten Innenminister Stefan Studt (SPD) und Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) auf, sich am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages der Kritik zu stellen.
Nach einer vorläufigen Vereinbarung der Kieler Polizei mit der Staatsanwaltschaft vom 7. Oktober 2015 sollten Ersttäter bei einfachem Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung nicht erkennungsdienstlich zu behandelt werden, wenn die Identität des Flüchtlings nicht klar ist. Allerdings hatte sich der Generalstaatsanwalt schon am 15. Oktober mit den Leitern der Staatsanwaltschaften im Land darauf verständigt, die Kieler Vereinbarung nicht umzusetzen.
Der Kieler Polizeichef Thomas Bauchrowitz erfuhr davon aber nach eigenen Angaben erst am vergangenen Donnerstag. Seit der Übereinkunft sei es um knapp 20 Fälle gegangen, sagte Bauchrowitz. Als Beispiel nannte er einen Diebstahl im Wert von 9,74 Euro in Kiel.
Die Leitlinie war nach Bekanntwerden auf massive Kritik gestoßen. „Der Eindruck, dass in Schleswig-Holstein zweierlei Recht gelten könnte, muss unverzüglich aus der Welt“, hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther erklärt. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki forderte, der Innenminister müsse das Vertrauen der Menschen in die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates gewährleisten.
Der Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung, Kanzleramtschef Peter Altmaier, warnte vor einem Strafrabatt für Flüchtlinge. „Alle Straftaten – egal, wie schwer oder leicht die Identität des Täters feststellbar ist – müssen verfolgt werden“, sagte Altmaier der „Bild am Sonntag“. „Es darf keinen Rabatt für Flüchtlinge geben.“
(dpa)
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