Streeck „sehr, sehr skeptisch“ gegenüber allgemeiner Impfpflicht
Der Virologe Hendrik Streeck hat seine Zweifel an einer allgemeinen Impfpflicht bekräftigt. Er rate zwar jedem, sich impfen zu lassen, sagte der Leiter des Virologischen Instituts der Uniklinik Bonn am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“. Einer Impfpflicht stehe er aber „sehr, sehr skeptisch“ gegenüber.
Es sei unklar, welche Coronavirus-Varianten noch auftreten. „Wir können die Schutzdauer und Schutzwirkung nicht vorhersagen, die Stiko muss immer wieder neue Empfehlungen machen“, fügte der Virologe hinzu.
Die Impfung ist im Grunde der Eigenschutz vor einem schweren Verlauf und das gehört in meinen Augen zur Gesundheitsvorsorge“, so der Streek.
Es sei erst im Frühjahr mit sinkenden Corona-Fallzahlen zu rechnen, sagte der Mediziner, der auch Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung ist. Daher sei weiterhin Vorsicht geboten. „Gerade jetzt bei so hohen Infektionszahlen sollte jeder von uns, auch geboostert und geimpft, natürlich nochmal aufpassen und Kontakte beschränken.“
Hospitalisierungsinzidenz ist entscheidend
Der Virologe forderte eine bessere Datenerhebung in der Pandemie. Die entscheidende Kennzahl sei die Hospitalisierungsinzidenz. „Und da haben wir eine sehr schlechte Datenlage.“ Es seien Fortschritte bei der Digitalisierung und eine Einführung der elektronischen Patientenakte nötig, damit sofort erkannt werden könne, „wenn wir eine Überbelastung im Gesundheitssystem haben“, sagte Streeck. „Da muss nachgeschärft werden und in diesem Sommer müssen wir viele Dinge machen, viele Dinge nacharbeiten, dass wir nächsten Herbst und Winter nicht wieder in so etwas hinein steuern.“
Aktuell (28. Januar) hat Deutschland eine Hospitalisierungsinzidenz von 4,72. Das bedeutet, dass es 4,72 ins Krankenhaus eingewiesene Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gab. Allerdings sind hier gewisse Verzerrungen möglich. Denn das RKI erfasst die betreffenden Fälle nicht nach dem Tag der Krankenhauseinweisung, sondern nach dem Meldedatum eines Falles. Somit könnte ein gestern eingewiesener COVID-19-Patient, dessen Infektion aber bereits seit zehn Tagen bekannt ist, nicht in der Hospitalisierungsinzidenz des RKI erfasst sein. Denn das Meldedatum liegt länger als sieben Tage zurück. (dpa/mf)
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