Straffreiheit für Schwarzfahrer? Reform kommt nicht voran

Buschmann hat eine „Modernisierung des Strafgesetzbuchs“ angekündigt. Das Vorhaben stockt. Wissenschaftler sagen, er solle zumindest die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein vorantreiben.
Fahrkartenkontrolle im öffentlichen Nahverkehr: Wer in Deutschland ohne Ticket U-Bahn fährt, muss in der Regel keine Sperren überwinden. Anders ist es in europäischen Metropolen wie Paris oder London. (Archivbild)
Fahrkartenkontrolle im öffentlichen Nahverkehr: Wer in Deutschland ohne Ticket U-Bahn fährt, muss in der Regel keine Sperren am Eingang des Bahnhofs überwinden. Anders ist es in europäischen Metropolen wie Paris oder London.Foto: Daniel Karmann/dpa
Epoch Times6. August 2024

In einem offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben Kriminologen und andere Wissenschaftler vorgeschlagen, Schwarzfahren künftig weder als Straftat zu behandeln noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

In ihrem Schreiben begründen sie ihren Vorstoß unter anderem damit, dass der Straftatbestand überproportional arme Menschen und solche in prekären Lebenslagen betrifft – etwa Drogenabhängige.

Als Unterstützer des Vorschlags, der von zwei Wissenschaftlerinnen aus Köln und Frankfurt am Main verfasst wurde, sind unter dem Brief unter anderem Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund, Stefan Harrendorf von der Universität Greifswald, sowie Sonja John von der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit aufgeführt.

Zeitpunkt der Strafrechtsreform noch unklar

Buschmann hatte im November Eckpunkte für eine Reform des Strafgesetzbuches vorgelegt, die das Schwarzfahren entkriminalisieren soll. Das Fahren ohne gültigen Fahrschein sollte demnach in Zukunft nicht mehr als Straftat behandelt werden, sondern als Ordnungswidrigkeit.

Diskussionen in der Ampel-Koalition hat allerdings ein anderer Teil des Vorhabens ausgelöst. Buschmann will eine Möglichkeit schaffen, Unfälle, bei denen nur ein Sachschaden entstanden ist, online zu melden. Damit müsste der Verursacher nicht mehr vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeuges oder auf die Polizei warten.

Im Januar sagte Buschmann dann, ein konkreter Entwurf für die Reform sei wahrscheinlich in der ersten Hälfte 2024 zu erwarten. Ein Sprecher seines Ministeriums sagte nun auf Anfrage, das Vorhaben werde weiterverfolgt. Ziel sei es, zeitnah einen Entwurf vorzulegen.

Viele Schwarzfahrer sind arbeitslos

In der Regel müssten beim „Erschleichen von Leistungen“ keine Barrieren überwunden werden und der Schaden pro Fahrt ohne gültiges Ticket sei marginal, argumentieren die Verfasserinnen des Briefs an Buschmann. Der Großteil der Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein verbüßten, sei arbeitslos.

Gegen eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit spricht aus Sicht der Wissenschaftler, dass die Gefahr bestehe, „dass Menschen, die sich eine Fahrkarte und folgend das Bußgeld nicht leisten können, über die Erzwingungshaft inhaftiert werden“.

Zwar könne diese nur angeordnet werden, wenn jemand nicht zahlungsunfähig sei. Dies nachzuweisen sei allerdings für Betroffene, die psychisch und physisch stark belastet seien, kaum zu leisten.

Auch wäre eine Klassifizierung als Ordnungswidrigkeit mit großem Verwaltungsaufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Den Verkehrsunternehmen stehe es frei, bei Nichtzahlung Inkassounternehmen einzuschalten, um das Geld einzutreiben. (dpa/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion