Strafbefehle gegen Attila Hildmann’s mutmaßliche Fluchtunterstützer
Die Berliner Staatsanwaltschaft erließ gestern, 17. April, Strafbefehle gegen zwei Schwestern, die Attila Hildmann vor der Vollstreckung eines Haftbefehls gewarnt haben sollen. 2021 verließ der bekannte Kochbuchautor, Restaurantbesitzer und umstrittene Redner auf Versammlungen während der Corona-Krise Deutschland. Er lebt seitdem in der Türkei.
Die Flucht gelang im offenbar, weil eine 33 Jahre alte Frau und ihre 35 Jahre alte Schwester, die als Mitarbeiterinnen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin beziehungsweise der Staatsanwaltschaft Berlin dem Deutschen mit türkischen Wurzeln steckten, dass gegen ihn ein Haftbefehl erlassen wurde.
Verletzung von Dienstgeheimnissen
Angeklagt sind die beiden wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen. Die 33-jährige einstige Mitarbeiterin der IT-Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft soll am Vormittag des 2. November 2020 über ihren Homeoffice-Laptop im Registratursystem abgefragt haben, welche Verfahren gegen Hildmann geführt werden. Diese Daten soll sie ihm dann über einen Messengerdienst zugesandt haben – verbunden mit dem Angebot, ihn weiter auf dem Laufenden zu halten.
Am 18. oder 19. Februar 2021 soll sie ihn und einen unbekannt gebliebenen Nutzer des Messengerdienstes Telegram schließlich darüber informiert haben, dass ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden ist. Für sie beantragt die Staatsanwaltschaft die Verhängung einer Gesamtgeldstrafe von 2.700 Euro.
Ihre 35 Jahre alte Schwester war bei der Staatsanwaltschaft als Kopierkraft mit dem Vervielfältigen von Akten betraut, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Sie soll am 23. Februar 2021 einen Kopierauftrag genutzt haben, um Fotos von dem in der Akte befindlichen Haftbefehl gegen Hildmann anzufertigen und diesem zuzusenden. Hier beantragt die Berliner Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 3.500 Euro.
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse wurden beide Frauen vom Dienst freigestellt und sind mittlerweile nicht mehr für die Berliner Strafverfolgungsbehörden tätig. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
Haftbefehl 2021 gegen Hildmann
Hildmann sollte wegen des „dringenden Verdachts der Volksverhetzung“ festgenommen werden. Zuvor hatte die Polizei in Brandenburg bei einer Durchsuchung seiner Wohnung Beweise zunächst präventiv sichergestellt. Im Dezember 2020 war dann per richterlichem Beschluss in Berlin erwirkt worden, dass die Staatsanwaltschaft Laptops, Handys, Speicherkarten und USB-Sticks auswerten kann. Schließlich erließ man den Haftbefehl. Hildmann kommentierte dies damals: „Haftbefehl ist draußen, es geht um Aussagen auf meinem Telegram und es wird mir Hochverrat vorgeworfen.“
Auf öffentlichen Versammlungen erklärte er unter anderem, dass er glaubt, die „Elite“ wolle die Weltbevölkerung dezimieren und die Menschheit „zwangsverchippen“. Er nannte in diesem Zusammenhang auch den Namen Bill Gates. Außerdem vertrat er die Meinung, die Corona-Krise sei lediglich „ein Bluff zur Errichtung eines Überwachungsstaates“. Und er äußerte damals: Die Regierung wolle die Grundrechte entfernen für alle, die sich nicht impfen lassen. „Der Weg in die Diktatur!“
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