„Strafbar ist das nicht“: Medienrechtler zu Ermittlung gegen Pegida-Galgen und TTIP-Guillotine
Nicht nur auf der Pegida-Demo am vergangenen Montag gab es einen symbolischen Galgen für Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel. Auch auf der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) veranstalten Demo gegen das TTIP gab es ein Mordinstrument – eine Guillotine. Diese geriet ins Rampenlicht, nachdem die Dresdener Staatsanwaltschaft wegen des Pegida-Galgens zu ermitteln begann.
Wer den Galgen der #Pegida verurteilt, darf bei #StoppTTIP nicht wegschauen! pic.twitter.com/xdhw4JMLFL
— Daniel Mack (@danielmack) 13. Oktober 2015
Der DGB distanzierte sich mittlerweile von der Guillotine. Dabei handele es sich nicht um eine Meinungsäußerung gegen Sigmar Gabriels Politik, „sondern eine menschenverachtende, abstoßende Symbolik, die entschieden zu weit geht“.
Medienrechtler: „Nicht strafbar“
Laut dem Medienrechtler Ralf Höcker verstoßen jedoch beide Symbole nicht gegen das Strafgesetzbuch: „Strafbar ist das Ganze eindeutig nicht. Sowohl der TTIP-Demonstrant als auch der Pegida-Demonstrant haben strafrechtlich nichts zu befürchten“, sagte er dem Deutschlandfunk. Auch Volksverhetzung komme nicht in Betracht: „Frau Merkel und Herr Gabriel sind kein Volk.“
Selbst wenn die Staatsanwaltschaft doch Anklage erheben sollte, wird es aus seiner Sicht einen Freispruch geben.
Pegida-Chef Lutz Bachmann kontastierte: „Wie ich in meinem allerersten Statement zu dem Vorfall bereits sagte: Das ist zweifellos geschmacklos aber eben eine legale Form des Protestes durch überspitzte Darstellung.“ (rf)
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