Steuerzahlern droht „immenser Kostenschock“: Bund auf 2,3 Milliarden Euro verklagt
Den Steuerzahlen drohen Milliardenrisiken aus noch schwelenden Streitfällen um die Lieferung von Masken zu Sonderkonditionen in der Corona-Pandemie. Aktuell sind etwa 100 Fälle mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro gegen den Bund anhängig. Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Haushaltspolitikers Karsten Klein hervor, wie die „Welt am Sonntag“ berichtete.
Der Ausgang der Klagen sei abzuwarten, so Klein. Doch deutlich werde schon: „Die Folgen der massiven Überbeschaffung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werden immer verheerender.“ Den Steuerzahlern drohe „ein immenser Kostenschock“.
Klein fordert, dass eine Enquete-Kommission die Corona-Krise aufarbeitet. Das würde auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stärken.
Zu Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 hatte das Gesundheitsministerium ein besonderes Verfahren, das sogenannte Open-House-Verfahren, angewendet, um den hohen Bedarf an Masken zu decken. Dadurch kamen Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Kaufpreisen zustande.
Vielfach verweigerte das Ministerium später die Bezahlung und machte unter anderem Qualitätsmängel geltend. Daraufhin reichten Lieferanten und Händler Klagen ein.
Laut Gesundheitsministerium wurden bislang rund 80 Streitfälle mit Lieferanten durch Vergleiche beendet – zu welchen Konditionen bleibt geheim. Zwei weitere Verfahren wurden rechtskräftig verloren, acht gewonnen.
Jahrelanger Prozess anstatt Zahlung binnen acht Tagen
Der Offenburger Unternehmer Joachim Lutz wartet seit vier Jahren auf eine Zahlung von über 1,6 Millionen Euro. Als es Engpässe mit der Versorgung von Gesichtsmasken gegeben hatte, hatte er KN95-Masken aus China importiert. Eigentlich hätte die Zahlung für die Ware innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung erfolgen sollen. Doch diese blieb aus. Stattdessen musste Lutz vor Gericht ziehen.
Vor dem Landgericht Bonn bekam der Unternehmer Recht – bis auf die beantragten Zinsen. Hiergegen legte Lutz Berufung ein. Auch seitens des Ministeriums wurde das Urteil beanstandet. Nun liegt das Verfahren beim OLG Köln.
Die Bundesregierung soll ein Vorbild eines pünktlichen Zahlers sein, aber das Gegenteil ist der Fall“, so Lutz.
Wie der Unternehmer gegenüber Epoch Times erklärte, konzentriert er sich bei der Beschaffung von Schutzbekleidung wieder auf Geschäfte mit anderen Kunden wie Kliniken. Da könne man sich wenigstens darauf verlassen, dass die Rechnungen bezahlt werden.
Drei Milliarden Masken für den Müll
Der Bundesrechnungshof geht laut einem Bericht vom 28. März 2024 von einer „massiven Überbeschaffung“ von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Krise aus. Insgesamt beschaffte Jens Spahn (CDU) in seiner damaligen Funktion als Bundesgesundheitsminister demnach 5,7 Milliarden Masken, aber nur zwei Milliarden Stück wurden verteilt, 1,7 Milliarden davon in Deutschland.
Laut dem Bericht wurden 1,2 Milliarden Masken vernichtet; weitere 1,7 Milliarden Masken sind zur Vernichtung vorgesehen, während 300.000 noch als Lagerbestand verwendet werden.
Zwar gestand der Bundesrechnungshof Spahn, dass zu Beginn „große Ungewissheit über die Schwere und den Verlauf der Pandemie herrschte“, aber das Ministerium habe die „Ausnahmetatbestände überdehnt“.
Eine Milliarde Euro Folgekosten
Die massive Überbeschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Krise durch das Bundesministerium für Gesundheit habe zu anhaltend hohen Lagerbeständen und erheblichen Folgekosten geführt.
Die Folgekosten für Lagerung, Logistik, Qualitätsprüfung, externe Beratung und somit die Verwaltung der Überbeschaffung summierten sich bis Ende 2023 auf 460 Millionen Euro. Für das Jahr 2024 rechnete das Ministerium laut Bundesrechnungshof mit möglichen weiteren Ausgaben von bis zu 534 Millionen Euro, insbesondere aufgrund laufender Rechtsstreitigkeiten.
Der Bundesrechnungshof riet dem Ministerium an, die noch verwendbaren Lagerbestände „einer sinnvollen Nutzung zuführen, damit am Ende nicht zwei Drittel der beschafften Schutzmasken vernichtet werden müssen“.
Der Bundesrechnungshof kam auch zu dem Schluss:
„Für die verteilten Masken ist nicht festzustellen, wie viele tatsächlich genutzt wurden, weil viele Empfänger ihrerseits noch Restbestände lagern oder womöglich bereits entsorgt haben. Im Ergebnis war der überwiegende Teil der gekauften Schutzmasken ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung.“
(Mit Material von Agenturen)
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