Steuerpflichtige Renten: Warum immer mehr Senioren zur Kasse gebeten werden
Der Bund kann auf immer mehr Einnahmen durch die Empfänger gesetzlicher Renten zählen. Allein in diesem Jahr wird, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht (BSW) hervorgeht, das Steueraufkommen aus dieser Bevölkerungsgruppe um 4,1 Milliarden Euro steigen.
Renten ab 2058 vollständig steuerpflichtig
Dass Renten zunehmend der Besteuerung unterliegen, hat seinen Ursprung in der Rentenreform durch das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz. Die Reform sieht vor, dass aktiv Erwerbstätige ihre laufenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend machen können. Auf diese Weise vermindern sie jährlich ihr zu versteuerndes Einkommen. Im Jahr 2005 waren es noch 60 Prozent davon, die berücksichtigt wurden, schrittweise stieg der Anteil – und seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent absetzbar.
Im Gegenzug sollen auch Rentenbezüge, die oberhalb des Grundfreibetrages angesiedelt sind, der Einkommenssteuer unterliegen. Dazu kommen weitere Einkünfte von Rentnern – beispielsweise aus fortgesetzter oder wiederaufgenommener Erwerbstätigkeit, Miet- oder Kapitaleinkünften sowie weiteren potenziellen Quellen.
Dieser Prozess erfolgte ebenfalls stufenweise. Er begann 2005 damit, dass Renteneinkünfte oberhalb des Grundfreibetrages zu 50 Prozent als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt wurden. Bis 2020 stieg der Anteil für jeden Neurentner um zwei Prozentpunkte und lag bei 80 Prozentpunkten. In den beiden darauffolgenden Jahren betrug der Anstieg nur noch einen Prozentpunkt, seit 2023 liegt er jährlich bei einem halben.
Rentenfreibetrag vermindert steuerpflichtigen Anteil der Altersbezüge
Wer 2058 oder später in Rente geht, muss diese mit dem Teil, der über dem Grundfreibetrag liegt, vollständig versteuern. Allerdings gilt das für Personen, die bis 2057 erstmals Rente beziehen, nicht in vollem Umfang, da das Finanzamt zusätzlich zum Grundfreibetrag noch einen sogenannten Rentenfreibetrag errechnet. Dieser ist ein fester, individuell berechneter Betrag, der auch in den Folgejahren unverändert bleibt.
Allerdings sinkt auch dieser kontinuierlich mit jedem Jahr. Neurentner, die 2024 erstmals ihre Altersrente bezogen, können einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent der Bruttorente veranschlagen. Für Personen, die 2025 in Rente gehen, sinkt er auf 16,5 Prozent. Bis 2058 sinkt der Prozentsatz für die jeweiligen Neurentner jährlich um einen weiteren halben Prozentpunkt.
Das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen erhöht sich damit nur durch Rentenanpassungen, die der Gesetzgeber beschließt. Ab Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten weiter. Die genaue Höhe muss das Bundeskabinett im Frühjahr beschließen. Im aktuellen Rentenversicherungsbericht wird ein Richtwert von 3,51 Prozent als angemessen genannt.
Dies läge oberhalb der derzeitigen Inflationsrate. Die genaue Höhe muss das Bundeskabinett bestimmen. Denn aktuelle Daten zu Konjunkturlage und Lohnentwicklung könnten noch zu leichten Veränderungen an der endgültigen Höhe der Rentenanpassung führen.
Grundfreibetrag steigt auf 12.084 Euro für Ledige und 23.568 Euro für Verheiratete
Wie die Bundesregierung mitteilt, werden 2025 voraussichtlich rund 73.000 Rentner erstmals in den Bereich der Besteuerung ihrer Alterseinkünfte rutschen. Damit werden etwa 6,578 Millionen Rentenbezieher in Deutschland Steuern bezahlen. Der Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr von 11.784 auf 12.084 Euro.
Dieser Betrag gilt für Ledige. Für Ehepaare gilt der doppelte Grundfreibetrag von 23.568 Euro. Auch in diesem Fall unterliegt nur jener Teil der Besteuerung, der oberhalb dieses Betrages plus Rentenfreibetrag angesiedelt ist.
Wer ledig ist, 2025 in Rente geht und keine weiteren Einkünfte hat, hätte bei einer Bruttorente von 15.000 Euro einen Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent. Das wären in diesem Fall 2.475 Euro. Steuerpflichtig blieben somit 12.525 Euro. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.084 Euro. Damit wäre ein Betrag von 441 Euro zu versteuern.
Dieser Betrag erhöht sich, sollte der Rentenempfänger zusätzlich noch Arbeitseinkommen, Mieteinkünfte oder Kapitaleinkünfte erhalten. Für Letztgenannte gelten ebenso wie beispielsweise für Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten eigene Freibeträge.
Mehr Renten unter 950 Euro als solche über den Freigrenzen
Die Summe, die der Bund aus der Versteuerung von Alterseinkünften einnimmt, ist seit 2021 von 51,4 auf voraussichtlich 62,7 Milliarden Euro gestiegen. Zu den Faktoren, die dazu beigetragen haben, zählen neben den stufenweisen Veränderungen durch das Alterseinkünftegesetz auch Rentenanpassungen und zusätzliche Einkünfte. Im Jahr 2022 waren etwa 1,3 Millionen Rentner erwerbstätig, davon 888.000 in Minijobs.
Jüngsten Zahlen der Bundesregierung zufolge ist die Zahl der Rentner, deren Altersrente unterhalb des Bedarfssatzes für die Grundsicherung liegt, höher als jene der steuerpflichtigen Rentner. So betrug im Fall von etwa 7,9 Millionen Menschen in Deutschland die Höhe der gesetzlichen Rente weniger als 950 Euro. Etwa 60 Prozent der Betroffenen würden keine Aufstockungsleistungen in Anspruch nehmen.
Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass alle Betroffenen auch tatsächlich in Armut leben. Einkünfte aus Betriebs- oder Privatrenten oder solche aus Erspartem, Ererbtem oder Immobilienbesitz sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt.
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