Steuerentlastung 2024 – mehr Netto vom Brutto für Steuerzahler

Arbeitnehmer und Selbstständige können sich auf Steuersenkungen im kommenden Jahr freuen, wodurch ihnen teilweise mehrere Hundert Euro zusätzlich in der Tasche bleiben werden. Der Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg hat Berechnungen angestellt, um die konkreten Auswirkungen der Steuer- und Sozialabgabensenkungen zum 1. Januar 2024 für die Steuerzahler darzulegen.
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Im kommenden Jahr können sich die Steuerzahler auf Steuerentlastungen freuen.Foto: iStock
Von 15. Dezember 2023

Für das kommende Jahr können sich Arbeitnehmer und Selbstständige auf Steuersenkungen freuen. Teilweise werden es einige Hundert Euro mehr sein, die dann in der Tasche verbleiben. Für das „Handelsblatt“ hat der Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg Berechnungen angestellt, was die Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben zum 1. Januar 2024 konkret für die Steuerzahler bedeuten.

Die Entlastungen variieren je nach Höhe des Einkommens und die Anzahl der Kinder im Haushalt. Die Berechnungen Hechtners zeigen, mit wie viel mehr Netto vom Brutto im nächsten Jahr zu rechnen ist.

Ein Single mit einem Einkommen von 3.000 Euro hat 2024 insgesamt 172 Euro mehr zur Verfügung. Ein Single mit einem Verdienst über 5.000 Euro im Monat kann sich über 292 Euro mehr freuen.

Deutlich höhere Entlastungen gibt es für Familien mit Kindern. So berechnet Hechtner die Entlastung für eine Familie mit zwei Kindern – wovon der eine Partner 2.500 Euro und der zweite Partner 4.000 Euro verdient – mit 508 Euro im Jahr. Spitzenverdiener, die in dieser Konstellation ein Einkommen von zusammen 16.000 Euro zur Verfügung haben, können sich über 1.600 Euro mehr im Jahr freuen.

Entlastungen eigentlich deutlich höher

„Die Veränderung des Einkommensteuertarifs für 2024 führt zu deutlich spürbaren Entlastungen“, sagt Hechtner gegenüber dem „Handelsblatt“. Er verweist weiter darauf, dass die Entlastungen eigentlich deutlich höher ausfallen würden, wenn nicht gleichzeitig die gestiegenen Sozialabgaben die Beitragszahler belasten würden. „Zur Wahrheit gehört, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Steuerentlastungen durch die gestiegenen Sozialabgaben wieder aufgezehrt wird“, so der Finanzwissenschaftler.

Das betrifft insbesondere kinderlose Steuerpflichtige. So kommen auf einen Single bei den Sozialabgaben im kommenden Jahr laut Hechtner in der Spitze 710 Euro mehr zu. Eine Familie mit einem guten Verdienst wird 2024 in der Spitze 541 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen.

Grund ist beispielsweise der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der im nächsten Jahr für viele Versicherte von 1,6 auf 1,7 Prozent steigt. Weiter steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Diese Bemessungsgrenzen sind Einkommensgrenzen, bis zu der Sozialbeiträge gezahlt werden. Erhöht sich diese Grenze, werden auch mehr Sozialabgaben fällig.

In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze im Westen ab dem kommenden Jahr um 250 auf 7.550 Euro. Im Osten erhöht sich die Grenze um 350 auf 7.450 Euro. In der gesetzlichen Kranken‐ und Pflegeversicherung steigt die Grenze um 187,50 auf einheitlich 5.175 Euro.

Weiter fließen in den Jahresvergleich des Finanzwissenschaftlers auch die Änderungen ein, die schon im zweiten Halbjahr 2023 in Kraft getreten sind. So ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer zum 1. Juli 2023 auf 1,7 Prozent gestiegen. Der Zuschlag für Kinderlose erhöhte sich von 0,35 auf 0,6 Prozent. Weiter ist ein Abschlag für Arbeitnehmer mit Kindern in Kraft getreten. Dieser Beitragssatz wird ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt.

Rund 35 Milliarden Euro an Entlastungen

Diesen Belastungen steht im kommenden Jahr eine Reihe von Entlastungen gegenüber. Insgesamt belaufen sich diese auf rund 35 Milliarden Euro. So steigt der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem Steuerzahler gar keine Steuern zahlen müssen, von 10.908 auf 11.604 Euro. Der Kinderfreibetrag wird von 6.024 auf 6.384 Euro erhöht.

Auch an die sogenannte „kalte Progression“ geht die Bundesregierung im kommenden Jahr ran und gleicht diese aus. Gemeint ist mit dem Begriff der Effekt, wenn Bürger wegen des ansteigenden Steuertarifs dann auch mehr an das Finanzamt zahlen müssen, wenn ihre Gehaltserhöhung lediglich die Inflation ausgleichen soll.

Diesen für den Steuerzahler nachteiligen Effekt gleicht die Bundesregierung nun durch eine Anpassung der Steuertarife an die Inflationsrate vollständig aus. Höhere Steuersätze werden dann erst mit einem höheren Gehalt fällig. Ausnahme: Wer 277.826 Euro verdient und damit den sogenannten „Reichensteuersatz“ in Höhe von 45 Prozent zahlt, profitiert als Einziger nicht von den Entlastungen.

Diesen Vorschlag, Topverdiener bei der Entlastung herauszunehmen, hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gemacht. Damit wollte er einen sozialen Ausgleich schaffen und seine Koalitionspartner von der generellen Notwendigkeit einer Entlastung überzeugen. SPD und Grüne sahen einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression wegen der damit verbundenen Einnahmeausfälle für den Staat skeptisch.

Zum Jahreswechsel steht aber auch eine weitere Veränderung an: Die Einkommensgrenze steigt, ab der der Solidaritätszuschlag fällig wird. Für die meisten Steuerzahler ist der sogenannte „Soli“ schon 2021 abgeschafft worden. Nur noch zehn Prozent der Topverdiener müssen weiterhin diesen Zuschlag auf die Einkommenssteuer zahlen.

Ab dem kommenden Jahr muss ein Single nur dann Soli abführen, wenn er mehr als 18.130 Euro Einkommenssteuer im Jahr zahlt. Dafür ist ein Bruttoeinkommen von annähernd 80.000 Euro notwendig. Für Ehepaare gelten jeweils die doppelten Verdienstgrenzen.

Schaut man auf diese Maßnahmen, steht zum Jahreswechsel dann doch eine ordentliche Entlastung auf der Habenseite. Zur Jahresmitte 2024 können sich Steuerzahler auf eine weitere Entlastung freuen.

Freibetrag noch einmal angehoben

Die Bundesregierung möchte dann den steuerlichen Freibetrag noch stärker anheben. Der Grund ist das deutlich höhere Bürgergeld. Weil der Regelsatz so stark steigt, muss die Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen auch die Steuerfreibeträge entsprechend anheben.

Schon jetzt steht fest, um welche Beträge es sich dabei handelt. So soll der steuerliche Grundfreibetrag auf 11.784 und der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro steigen. Das geht dann noch einmal über die Erhöhung zum Jahresanfang hinaus.

Da sich die Ampel erst kurzfristig auf diese Beträge geeinigt hat, kann ein entsprechendes Gesetz in diesem Jahr nicht mehr beschlossen werden. Die höheren Freibeträge sollen nun wahrscheinlich im nächsten Frühjahr mit dem sogenannten „Jahressteuergesetz“ beschlossen werden. Die Entlastungen sollen aber rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten und werden nachträglich bei der Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt.

Für Arbeitgeber bedeutet das einigen Mehraufwand, Arbeitnehmer hingegen können sich nochmals freuen. Laut Hechtners Berechnungen führt diese weitere Anhebung des Grundfreibetrags zu einer weiteren Entlastung von 33 Euro im Jahr.



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