Steuerhinterziehung: Mehr als drei Jahre Haft für Alfons Schuhbeck

Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, kommt vor Prozessbeginn als Angeklagter in den Gerichtssaal im Landgericht München I.
Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, kommt vor Prozessbeginn als Angeklagter in den Gerichtssaal im Landgericht München I.Foto: Matthias Balk/dpa
Epoch Times27. Oktober 2022

Das Landgericht München I hat den aus vielen Fernsehsendungen bekannten Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass Schuhbeck Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat. Sein wegen Beihilfe angeklagter Mitarbeiter bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Wann Schuhbeck die Haftstrafe antreten muss, ist noch offen.

Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Schuhbeck vier Jahre und zwei Monate Gefängnis und für seinen Mitarbeiter eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidiger beider Angeklagten hatten Bewährungsstrafen gefordert. Weil Verteidigung und Staatsanwaltschaft das Urteil für Schuhbecks Mitarbeiter noch im Gerichtssaal akzeptierten, ist dieses bereits rechtskräftig.

Millionen durch Manipulation entnommen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen zwei Münchner Restaurants über mehrere Jahre etwa fünf Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen hat. Dafür nutzte er unter anderem ein von seinem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm. Durch die Manipulationen entstand eine Steuerschuld von 2,3 Millionen Euro. Schuhbeck muss neben der Haftstrafe auch eine Millionensumme von gut 1,2 Millionen Euro zurückzahlen.

Richterin Andrea Wagner sagte, das Gericht habe eine „hohe kriminelle Energie“ bei Schuhbeck feststellen müssen. Es handle sich anders als von der Verteidigung ursprünglich dargestellt nicht um einen typischen Gastrofall, bei dem Wirte Geld aus den Kassen entnehmen, sondern um aufwändige Manipulationen. „Deswegen war unseres Erachtens in der Gesamtschau nichts anderes möglich, als eine Haftstrafe auszusprechen.“

Neben seinem strafmildernd berücksichtigten hohen Alter von 73 Jahren habe Schuhbeck nur sein Geständnis strafmildernd einbringen können. Die Richterin kritisierte insbesondere, dass Schuhbeck keinerlei Schadenswiedergutmachung betrieben und lediglich einmalig 150 Euro bezahlt habe.

Kein kaufmännischer Fehler

Zwar berichteten Schuhbecks Verteidiger, dass es bis zuletzt Gespräche mit einem Investor über 2,5 Millionen Euro gegeben habe, die für die Steuerschuld vor dem Urteil bezahlt werden sollten. Diese Gespräche seien aber gescheitert. Die Richterin sagte, Schuhbeck hätte es auch frei gestanden, ein paar tausend Euro zu zahlen. Wer wie Schuhbeck 15 Stunden am Tag arbeite, werde auch entsprechend Geld verdienen.

Die Richterin griff auch Schuhbecks Äußerung auf, nun vor den Trümmern seines Lebens zu stehen und kaufmännisch versagt zu haben. Ja, es sei richtig, der Koch stehe vor den Trümmern seines Lebens. Aber es gelte auch, „der Griff in die Kasse hat nie etwas mit einem kaufmännischen Fehler zu tun.“

Schuhbecks Verteidiger Sascha König und Markus Gotzens sagten, sie wollten „das Urteil nun prüfen und mit dem Mandanten in den kommenden Tagen besprechen, ob sie Rechtsmittel einlegen sollen.“ Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, die Anklagebehörde wolle nun zunächst abwarten, was die Verteidiger machen. Anschließend wollen sie über mögliche eigene Rechtsmittel entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft ist für die Vollstreckung des Urteils zuständig. Behördensprecherin Anne Leiding sagte, dass Schuhbeck erst im Fall einer Rechtskraft ins Gefängnis müsse.

Im bisher letzten prominenten Steuerfall in München war der damalige Präsident des FC Bayern München 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Hoeneß akzeptierte damals das Urteil kurz nach der Verkündung und musste seine Haftstrafe wenige Wochen später antreten. Schubeck muss nun binnen einer Woche entscheiden, ob er in die Revision vor den Bundesgerichtshof geht oder es wie Hoeneß macht. (afp/mf)



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