Steuerentlastung mit Haken: Für viele wird es 2025 teurer
Am Donnerstag hat der Bundestag dem Gesetz zu Steuerentlastungen und einer leichten Erhöhung des Kindergeldes zugestimmt. Am Freitag hat dann auch der Bundesrat als Länderkammer zugestimmt.
Die Steuersenkungen sollen Belastungen aufgrund der sogenannten Kalten Progression ausgleichen. Gemeint sind höhere Steuertarife für Beschäftigte, obwohl deren Einkommenszuwachs ganz oder teilweise durch die Inflation aufgezehrt wird. Das Kindergeld soll zum Jahresanfang um fünf Euro erhöht werden. Trotzdem dürften die meisten Beschäftigten in Deutschland am Ende trotzdem weniger Geld in der Tasche haben: Grund dafür sind steigende Sozialabgaben für die Pflege und die Krankenkasse, aber auch ein höherer CO₂-Preis.
Laut einer Berechnung des „Instituts der deutschen Wirtschaft“ (IW) werden besonders Singles und Alleinerziehende diese Mehrbelastungen spüren. Steuerentlastungen, die nun noch vor der Bundestagswahl beschlossen wurden, werden vermutlich erst rückwirkend greifen, schreibt das IW in seiner Berechnung. Das würde noch einmal zu einer deutlichen Belastung führen.
Das IW hat in seiner Analyse die Auswirkungen für alle Haushaltstypen analysiert – auch für Alleinstehende und Singles. Das Ergebnis: Singles mit einem Jahreseinkommen von 30.000 bis 100.000 Euro tragen ab dem kommenden Jahr deutliche Mehrbelastungen als in diesem Jahr.
Singlehaushalte zahlen 2025 mehr als in diesem Jahr
Wer als Single über ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro verfügt, wird nach IW-Berechnungen durch Steuerentlastungen im Jahr 38 Euro mehr in der Tasche haben. Hinzu kommen jährliche Entlastungen von 120 Euro durch die Kalte Progression. Demgegenüber stehen allerdings die Mehrausgaben, die die Entlastungen am Ende übersteigen. IW berechnet die Mehrbelastungen der Krankenkasse mit 120 Euro im Jahr, für die Pflege kommen dann noch einmal 30 Euro dazu und die Belastung durch den höheren CO₂-Preis liegt nach IW-Angaben bei 55 Euro im Jahr. Am Ende steht ein Minus von 47 Euro.
Höher werden die Belastungen für Singles von 70.000 Euro brutto im Jahr. Durch Steuerentlastungen bleiben einem Single in dieser Einkommensklasse im Jahr 278 Euro mehr und durch die Entlastung der Kalten Progression sind es noch einmal 305 Euro. Diese Einsparungen werden allerdings wieder vollkommen durch Mehrbelastungen durch höhere Krankenkassenbeiträge (595 Euro), höhere Pflegebeiträge (159 Euro) und einen höheren CO₂-Preis (65 Euro). Am Ende des Jahres schlägt ein solches Minus von 236 Euro zu Buche.
Vergleichsweise mehr Netto vom Brutto haben am Ende des Jahres Singlehaushalte mit einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Durch Entlastungen durch Steuern bleiben ihnen am Jahresende 595 Euro mehr in der Tasche. Entlastungen der Kalten Progression schlagen mit 694 Euro zu Buche. Demgegenüber stehen jährliche Mehrbelastungen aus Rentenbeiträgen (558 Euro), Krankenkasse (595 Euro). Pflege (159 Euro) und dem höheren CO₂-Preis (68 Euro). Das alles zusammengerechnet ergibt am Ende ein Minus von 169 Euro. Von den Steuerentlastungen bleibt also am Jahresende nicht viel übrig. Im Gegenteil: Am Ende wird es sogar teurer.
Bis zu 315 Euro weniger im Jahr für Alleinerziehende
Wenig von den am Donnerstag und Freitag in Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzen haben auch Alleinerziehende mit einem Kind. Wie das IW berechnet hat, bleibt auch diesen Haushalten bei einem Einkommen zwischen 30.000 und 100.000 Euro von den Entlastungen nichts und sie haben am Ende weniger in der Tasche.
Verdient ein Alleinerziehender mit einem Kind 30.000 Euro brutto im Jahr, dann bleiben im durch Steuerentlastung am Jahresende 36 Euro mehr. Der Ausgleich der Kalten Progression führt dazu, dass 111 Euro mehr im Jahr übrig bleiben. Auch hier muss man die Mehrausgaben gegenrechnen: Für die Krankenkasse sind das 120 Euro mehr, für die Pflege 30 Euro und die Erhöhung des CO2-Preises schlägt mit 65 Euro zu Buche. Am Ende des Jahres ergibt sich so ein Minus von 8 Euro.
Richtig hart trifft es allerdings Alleinerziehende mit einem Einkommen von 70.000 Euro. Durch Steuereinsparungen verzeichne sie ein Jahresplus von 234 Euro und durch den Ausgleich der Kalten Progression bleiben ihnen am Jahresende 193 Euro mehr. Für die Krankenkasse müssen sie nun aber 595 Euro mehr zahlen, für die Pflege 135 Euro und die Erhöhung des CO₂-Preises schlägt für sie mit 72 Euro durch. Am Ende behalten sie dann 315 Euro weniger in ihrer Tasche als in diesem Jahr.
Das IW hat auch Berechnungen für Familien mit zwei Kindern angestellt. Bleiben dieser, wenn ein Partner 42.000 Euro im Jahr verdient und der andere nichts, am Ende des Jahres ein Plus von 51 Euro, sieht es völlig anders aus, wenn ein Partner 90.000 Euro verdient und der andere 40.000 Euro. Hier entsteht dann eine Steuerersparnis von 300 Euro. Der Ausgleich der Kalten Progression läge laut IW bei 384 Euro. Demgegenüber stünden dann aber erhöhte Krankenkassenbeiträge um 755 Euro im Jahr und Pflegebeiträge von 165 Euro mehr. Hinzu kommt die Erhöhung des CO2-Preises von 111 Euro. Diese Familie hätte so am Jahresende 227 Euro weniger in der Tasche als heute.
Steuererleichterungen schlagen erst später durch
„Die Steuerzahler bezahlen für die Nachlässigkeit der Ampel“, kommentiert das IW in seine Berechnung. „Die Bundesregierung sollte dringend die Mehrbelastungen der Kalten Progression ausgleichen und auch einkommensschwache Haushalte entlasten. Dafür wäre das versprochene Klimageld der richtige Weg“, sagt IW-Steuerexperte Martin Beznoska.
Eines zeigen die Berechnungen deutlich: Ab 2025 müssen deutsche Haushalte mit steigenden finanziellen Belastungen rechnen. Hinzu kommt, dass die beschlossenen Entlastungsmaßnahmen am Jahresanfang gar nicht greifen werden.
Zwar hat die Familienkasse laut dem „Handelsblatt“ erklärt, das höhere Kindergeld ab dem 1. Januar auszahlen zu können. Anders sieht es bei der Lohnsteuer aus, die ja die Kalte Progression deckeln soll.
Da die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat verspätet gefällt wurden, was vorwiegend mit dem Bruch der Ampel zusammenhängt, wird es nun schwierig, die Lohnsteuer-Software zeitnahe umzuprogrammieren. Vermutlich, so das „Handelsblatt“, wird diese Umstellung in allen Unternehmen erst im März abgeschlossen sein. Erst dann werden die Steuererleichterungen bei den Steuerzahlern auf dem Lohnzettel ankommen. Zwar wird die Steuer dann rückwirkend verrechnet, aber die Mehrkosten durch Kranken- und Pflegeversicherung und des CO₂-Preises sind nicht aufgeschoben und entstehen zum Jahresanfang.
Gegenüber dem „Handelsblatt“ bestätigt das Bundesfinanzministerium: „Derzeit ist davon auszugehen, dass eine Korrektur spätestens bis zum 1. März 2025 erfolgt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird damit eine vollständige und dauerhafte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in der Praxis erfolgen“, heißt es dort. Im Klartext: Erst nach der Bundestagswahl am 23. Februar schlagen die Steuererleichterungen durch.
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