Steinmeier und Maas haben gegen Ermächtigung gestimmt

"Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung passt nicht mehr in unser Strafrecht", so Justizminister Maas.
Titelbild
Frank-Walter SteinmeierFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times15. April 2016

Bundesaußenminister Steinmeier und Justizminister Maas haben sich nach eigenen Angaben gegen die von der Bundeskanzlerin ausgesprochene Ermächtigung zur Strafverfolgung des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann nach dem sogenannten "Majestätsbeleidigungs-Paragrafen" eingesetzt.

Das teilten die beiden SPD-Minister am Freitagnachmittag in einer kurzen Erklärung mit. Weil Kanzleramt und Innenministerium für die Ermächtigung gestimmt hätten, habe "wegen der Stimmengleichheit" die Stimme der Kanzlerin den Ausschlag gegeben.

"Für beide Alternativen gab es gute Gründe", so Steinmeier. Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit seien aber höchste Güter der Verfassung. "Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung passt nicht mehr in unser Strafrecht", ergänzte Justizminister Maas. Die Kanzlerin hatte schon zuvor in ihrer Erklärung am Mittag mitgeteilt, dass die Bundesregierung den umstrittenen Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches noch in dieser Legislaturperiode abschaffen will.

(dts Nachrichtenagentur)



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