Steinmeier setzt Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern in Kraft
Nachdem Steinmeier im vergangenen Monat bereits die 13 Grundgesetzänderungen der Reform ausgefertigt hatte, unterzeichnete er nun am Montag das Paket mit den einfachgesetzlichen Neuerungen, wie das Bundespräsidialamt mitteilte. Allerdings äußerte Steinmeier verfassungsrechtliche Bedenken bei einer Vorschrift, die im Zusammenhang mit den Plänen für die künftige Autobahngesellschaft des Bundes steht.
Kernpunkt der Reform ist die Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs nach dem Auslaufen der bisherigen Regeln und dem Ende des Solidarpakts II für Ostdeutschland.
Von 2020 an sollen die Länder jährlich knapp zehn Milliarden Euro vom Bund erhalten – dieser bekommt dafür mehr Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten. So wird sich der Bund unter anderem künftig an der Schulfinanzierung beteiligen und mit einer neuen Infrastrukturgesellschaft für die Verwaltung der Autobahnen zuständig sein.
Ist die Rückübertragung von Verwaltungsaufgaben vom Bund auf die Länder erlaubt?
Für die Kompetenzübertragung bei den Autobahnen musste das Grundgesetz geändert werden. Das einfache Gesetz zur Schaffung des Fernstraßen-Bundesamtes sieht wiederum vor, dass Verwaltungsaufgaben bei den Autobahnen auf die Länder zurückübertragen werden können, wenn ein Land dies bei der neuen Behörde beantragt.
In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und Bundesratspräsidentin Malu Dreyer (SPD) bezweifelte Steinmeier, dass diese „einfachgesetzliche Rückübertragungsmöglichkeit“ verfassungskonform ist.
So spreche einiges dafür, dass die Rückübertragung von Verwaltungsaufgaben vom Bund auf die Länder nur dann zulässig sei, wenn das Grundgesetz dies in einer Öffnungsklausel vorsehe.
Steinmeier unterzeichnete das Gesetzespaket den Angaben zufolge dennoch, um das „Inkrafttreten der wichtigen übrigen Vorschriften“ zu ermöglichen. Teil des Gesetzespakets ist unter anderem die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende.
Anders als das Bundesverfassungsgericht ist der Bundespräsident nicht befugt, ein ihm zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz nur teilweise in Kraft zu setzen. In seinem Schreiben bat Steinmeier darum, die verfassungsrechtlichen Zweifel auszuräumen und die Rechtslage klarzustellen, „bevor die Änderungen im Grundgesetz und im Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz im Jahre 2021 zum Tragen kommen“. (afp)
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