Stabsarzt warnt: Pandemie mögliches „Mittel hybrider Kriegsführung zur Schwächung des Gegners“
In einem Beitrag für den „Behörden-Spiegel“ warnt der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner, dass potenzielle Feinde die Corona-Pandemie als „Blaupause [Vorbild] für eine hybride Kriegsführung“ betrachten könnten.
Feindselige fremde Mächte oder Terroristen könnten Inspiration daraus ziehen, wie ein solches Ereignis Länder über längere Zeit hinweg lahmlegen kann.
„Deutlich hat sich gezeigt, dass das Handeln von Staaten durch eine Pandemie über längere Zeit dominiert werden kann“, resümiert Baumgärtner in einem Gastbeitrag für das Portal. „Alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, der staatlichen Handlungsfähigkeit und der militärischen Einsatzbereitschaft können durch einen Erkrankungsausbruch verlangsamt oder geschwächt werden.“
Da durch vorrangige die Konzentration auf Senkung der Infektionszahlen eine Gesellschaft nachhaltig gehemmt werde, könne „das Ausbringen von gesundheitsschädlichen Stoffen […] ein mögliches Mittel hybrider Kriegsführung zur Schwächung des Gegners in Szenarien der Zukunft sein“.
Entsprechend spiele es auch für die Reaktion eine Rolle, ob ein natürlicher oder intendierter Akt hinter dem Ausbruch einer Pandemie stehe.
Deutschland nicht mehr an der Front
Baumgärtner sieht Deutschland im Szenario eines möglichen hybriden Angriffs mittels Einbringung gesundheitsschädlicher Stoffe nicht direkt an der Frontlinie, sondern in einer Funktion als Drehscheibe für Truppenbewegungen und Versorgungsleistungen.
In diesem Zusammenhang sieht er eine wachsende Bedeutung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, da auch die eigentlichen militärischen Fähigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit unter den möglichen Fremdeinwirkungen leiden würden.
Bereits jetzt verfüge der Sanitätsdienst über erfolgreiche Forschungseinrichtungen, denen bereits jetzt wegweisende und weltweit anerkannte Innovationen in Bereichen wie ABC-Schutz, Toxikologie, Mikrobiologie oder bei Instrumenten gelungen sei, um ein Ausbruchsgeschehen zu verifizieren.
Sanitätsdienst hat sich als „integraler Bestandteil des zivilen Gesundheitssystems“ bewährt
Darüber hinaus wäre der Sanitätsdienst der Bundeswehr auch ein bedeutsames Reservoir an medizinischem Fachpersonal, Infrastruktur und Versorgungskapazitäten, sobald in einem Szenario wie dem von Baumgärtner geschilderten das zivile Gesundheitssystem an seine Grenzen stoße.
Die bisherigen Erfahrungen einer erfolgreichen ressortübergreifenden Zusammenarbeit in der Corona-Krise sollte deshalb Schule machen und auch für mögliche künftige Herausforderungen ein Modell abgeben.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr habe sich als nützlicher Partner von Gesundheitsministerium, Robert Koch-Institut und den Gesundheitsämtern in den Bundesländern gezeigt.
Vor allem mit seinen fünf Bundeswehrkrankenhäusern habe der Sanitätsdienst der Bundeswehr „als integraler Bestandteil des zivilen Gesundheitssystems an der Bewältigung des Patientenaufkommens mitgewirkt“. Die Bundeswehr ist zudem in zahlreichen Impfzentren präsent, um dort die Corona-Schutzimpfung zu unterstützen.
Gesundheit und Sicherheit zusammen denken
Um die Leistungsfähigkeit dieser Kooperation zu erhalten, bedürfe es jedoch eines „Zusammenwirkens komplementärer Fähigkeiten“. Immerhin wäre die Reaktionsfähigkeit des Gesundheitswesens noch stärker in Mitleidenschaft gezogen, würde ein hybrider Angriff mit gesundheitsschädlichen Stoffen zusätzlich noch durch Cyberangriffe verstärkt.
Schnell könnten sich nicht funktionstüchtige öffentliche Einrichtungen, eingeschränktes soziales Leben, wirtschaftliche Krise und Überlastung des Gesundheitswesens zu einer politischen Krise zusammenballen.
Um für Krisen solche Art gerüstet zu sein, müsse der „Zusammenhang zwischen Gesundheit und Innerer wie Äußerer Sicherheit […] zukünftig deutlich stärker beachtet werden“. Eine wichtige Lektion aus der Corona-Krise sei jetzt schon, dass jedwede Lösungsansätze „nur ressortgemeinsam, gesamtgesellschaftlich und häufig auch nur international“ gefunden werden könnten.
Schelleis: „Keine Dauerlösung“
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Amtshilfe durch die Bundeswehr regelt Art. 35 GG. Eine der Voraussetzungen für eine Anforderung ist, dass eine „Naturkatastrophe“ oder ein „besonders schwerer Unglücksfall“ vorliegt.
In der Corona-Krise forderten bislang neben dem Bundesministerium für Gesundheit und mehreren Ländern auch knapp 300 Gemeinden Amtshilfe an, zum Teil auch als Wachpersonal für Objektschutzaufgaben. Knapp die Hälfte davon wurde abgelehnt oder zurückgezogen.
Der kommandierende General im Rahmen des Corona-Einsatzes, Martin Schelleis, erklärte Anfang des Monats, der Amtshilfe-Einsatz der Bundeswehr könne „keine Dauerlösung darstellen“ – und kein Modell für mögliche weitere zivile Krisen in der Zukunft.
Amtshilfe durch Bundeswehr günstiger als durch THW
Der Pandemie-Einsatz führe zu Einschränkungen im Übungs- und Lehrbetrieb aller Waffengattungen, äußerte Schelleis gegenüber dem „RND“. Deshalb sei es im Interesse, wo dies möglich sei, möglichst zeitnah Soldaten durch ziviles Personal zu ersetzen.
Derzeit stehen knapp 20.000 Soldaten der Bundeswehr im Einsatz aufgrund von fast 4.000 Amtshilfe-Anfragen. Zum Vergleich: Nur insgesamt 3.000 Soldaten nehmen an den weltweit 12 aktiven Auslandseinsätzen der Truppe teil.
Für die Hoheitsträger ist ein Einsatz der Bundeswehr hingegen mit einer Vielzahl an Annehmlichkeiten verbunden. Und dies nicht nur deshalb, weil die Truppe in der Lage ist, routiniert eingeübte Abläufe durchzuexerzieren.
Der Einsatz ist für die Kommunen auch deutlich preiswerter als beispielsweise einer des Technischen Hilfswerks: Im Januar 2021 hat die Bundesregierung erklärt, dass sie auf die Erstattung der Kosten für die Amtshilfe durch die Bundeswehr verzichtet.
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