Staatsschutz-Verfahren in Stuttgart: IS-Kämpfer (18) vor dem Oberlandesgericht – Flucht über Balkanroute nach Deutschland
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt seit dem heutigen Dienstag, 20. November 2018, gegen den 18-jährigen Iraker Arquam A., der im Februar 2016 als Flüchtling nach Deutschland kam. Im Juni 2018 wurde er bei Heidelberg verhaftet.
Das Gericht verhandelt mit drei Richtern in einem Staatsschutzverfahren gegen den jungen Iraker, dem Mitgliedschaft an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) im Irak vorgeworfen wird, sowie der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Weiter wird ihm im Zuge der Beteiligung an Kampfhandlungen für den IS gemeinschaftlich versuchter Totschlag, gemeinschaftlicher Totschlag und Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zur Last gelegt.“
Der Angeklagte hatte sich im Oktober 2014 als 14-Jähriger in Mossul/Irak den Terroristen angeschlossen. Nach seiner ideologischen Unterweisung und paramilitärischen Ausbildung in einem IS-Camp wurde er zur Vorbereitung von IS-Stellungen auf die Kampfhandlungen und zu Wachdiensten eingesetzt.
Ab Sommer 2015 beteiligte er sich an Kampfhandlungen der Dschihadisten gegen die irakische Armee im Kampf um die Stadt Baidschi im Irak. Er soll auf Soldaten geschossen haben und am Töten sowie am Sprengen einer Moschee beteiligt gewesen sein.
Nach den Kampfhandlungen in Baidschi sollen dem Angeschuldigten Zweifel an der Zielsetzung des IS gekommen sein und, weil er sich nicht weiter für den IS betätigen wollte, habe er ihn im September 2015 verlassen.“
(OLG Stuttgart)
Arquam A. floh über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland, wo er im Februar 2016 ankam. Seit dem 6. Juni 2018 befindet er sich in Untersuchungshaft.
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