Staatsrechtsexperten warnen vor Verletzung der Grundrechte von Geimpften
Seit Tagen gibt es eine politische Debatte darum, ob Corona-Beschränkungen für gegen das Virus geimpfte Bürger aufgehoben werden sollen. Rechtspolitiker der großen Koalition prüfen, ob eine solche mögliche Vorzugsbehandlung durch Privatunternehmen verboten werden soll.
Nun äußerte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier zu den unveräußerlichen Grundrechten eines jeden Bürgers, dass sobald gesichert sei, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr ausgehe, es „verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr gebe, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken“. Papier sagte dies der „Bild“-Zeitung (Mittwochsausgabe).
Darf der Staat privaten Unternehmen Vorschriften machen?
Papier sagte jedoch, er habe „verfassungsrechtliche Bedenken“, wenn der Staat privaten Unternehmen vorschreibe, welche Privilegien sie gewähren dürfen – „solange diese nicht zur Verschärfung des Infektionsgeschehens führen“.
Auch der Staatsrechtsexperte und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) warnte vor der Verletzung von Grundrechten. Wer per Gesetz „angebliche Sonderrechte oder Privilegien für Corona-Geimpfte verhindern will und sich dabei auf die Solidarität mit Noch-nicht-Geimpften beruft, verdreht die Tatsachen“, sagte er zu „Bild“. Es gehe nicht um Solidarität, sondern darum, „ob Bürger, die nachweislich nicht mehr ansteckend sind, weiter bevormundet werden sollen“.
Gibt es eine Grundimmunität?
Ob sich jedoch tatsächlich eine Grundimmunität durch Impfen erreichen lässt und ob es in Bezug auf SARS-CoV-2 überhaupt jemals eine Grundimmunität geben wird (neue Mutationen sind jederzeit möglich), ist umstritten.
In Deutschland hatte am vergangenen Wochenende die Impfkampagne gegen das Coronavirus begonnen. In der ersten Phase werden bundesweit Menschen ab 80 Jahren sowie Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeheimen geimpft. (afp)
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