Staatsrechtlerin hält mehrere Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig

Epoch Times10. Januar 2021

Laut der Staatsrechtlerin Andrea Edenharter verstoßen mehrere der aktuellen Corona-Regeln gegen das Grundgesetz. So sei etwa die 15-Kilometer-Regelung „schon deshalb verfassungswidrig, weil es dafür keine hinreichende gesetzliche Grundlage gibt“, sagte Edenharter der „Welt“ (Montagsausgabe). Sie verstoße zudem gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

„Menschen in Großstädten wie München steht ein wesentlich größerer Bewegungsspielraum zur Verfügung als denjenigen, die in einem kleinen Ort auf dem Land leben.“ Für diese „extreme Ungleichbehandlung“ gebe es „keine Rechtfertigung“.

Staatsrechtlerin: Nächtlichen Ausgangssperren verstoßen gegen Grundgesetz

Auch die nächtlichen Ausgangssperren in einigen Bundesländern verstoßen demnach gegen das Grundgesetz: „Sie sind verfassungswidrig, weil sie zur Eindämmung der Pandemie nicht geeignet sind“, sagte Edenharter, die an der Fernuniversität Hagen Allgemeine Staatslehre lehrt.

„Das Virus verbreitet sich ja nicht allein deshalb, weil jemand nachts seine Wohnung verlässt, sondern es kommt vielmehr darauf an, wie viele Menschen jemand trifft.“

Zu den verschärften Kontaktbeschränkungen sagte Edenharter, dass sie mit Blick auf das Grundgesetz „sehr problematisch“ seien. „Eine stillende Mutter wird faktisch keine Verwandten und Freunde mehr besuchen können, weil sie naturgemäß nicht längere Zeit alleine unterwegs sein kann.“

Rolle von Kindern bei Infektionsverbreitung noch unklar

Problematisch seien die Regelungen auch deshalb, weil man immer noch nicht sicher wisse, welche Rolle Kinder bei der Infektionsverbreitung spielten. „Für derart massive Grundrechtseingriffe bräuchte man fundierte wissenschaftliche Studien, die besagen, dass auch Säuglinge und kleine Kinder einen relevanten Beitrag zur Infektionsverbreitung leisten können.“ (dts)



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