Staatsrechtler hält das NRW-Epidemiegesetz „in einigen Punkten für verfassungswidrig“
Der Rechtswissenschaftler Christoph Degenhart hat gravierende Bedenken gegen das geplante Epidemiegesetz der nordrhein-westfälischen Landesregierung. „Ich halte den Gesetzentwurf in der jetzigen Form in einigen Punkten für verfassungswidrig. Eine Reihe der geplanten Bestimmungen greift zu weit in Grundrechte ein und ist zu unbestimmt“, sagte der Staatsrechtler der „Rheinischen Post“.
Der Gesetzentwurf sei insgesamt überzogen: „Er beinhaltet ein viel zu weitreichendes Ermessen und erinnert damit an die Notstandsgesetzgebung für den Spannungs- oder den Verteidigungsfall“, kritisierte der emeritierte Rechtsprofessor.
Insbesondere die Anweisungen für den Dienst in Krankenhäusern stufte Degenhart als verfassungswidrig ein: „Bei der Dienstverpflichtung ist der Adressatenkreis zu weit gefasst: die Verpflichtungen gehen deutlich über die herkömmlichen Verpflichtungen zu Notfalldiensten und ähnlichem hinaus.“
Parlament wird verfassungswidrig umgangen
Degenhart sieht zugleich das Parlament in seinen Rechten geschwächt: „Die Landesregierung will sich ermächtigen, bestimmte Gesetze wie etwa das Schul- oder Hochschulgesetz zum Teil außer Kraft zu setzen und durch Rechtsverordnungen zu ersetzen. Damit wird das Parlament in verfassungswidriger Weise umgangen.“
Viel zu ungenau sei schließlich der Anwendungsbereich des gesamten Gesetzes: „Wann dieses Gesetz anzuwenden ist, ist nicht konkret genug gefasst. Es könnte letztlich bei jeder bedrohlichen und leicht übertragbaren Krankheit angewendet werden. Es stellt sich auch die Frage: Gibt es überhaupt eine Epidemie, die an Landesgrenzen haltmacht?“ (dts)
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