Staatsrechtler: BND agiert bei Hilfe für NSA in Grauzone

Epoch Times5. Mai 2015

Dass der Bundesnachrichtendienst (BND) für den US-Geheimdienst NSA offenbar bereitwillig von Deutschland aus europäische Konzerne, Ministerien und Behörden ausspioniert hat, könnte nach Einschätzung des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart nicht durch das Grundgesetz gedeckt sein: Die rechtliche Bewertung der Tätigkeit des BND bewege sich zwar in einer „Grauzone“. Agiere der Dienst allerdings im Inland, gelte der Grundgesetz-Artikel zehn, der eine Schutzpflicht des Staates dagegen begründe, „dass ausländische Nachrichtendienste hier das Fernmeldegeheimnis missachten“, sagte Degenhart dem „Handelsblatt“. „Und erst recht dürfen staatliche Stellen, also auch der BND, nicht an Aktionen eines ausländischen Nachrichtendienstes in der Bundesrepublik mitwirken, die ihm selbst versagt wären“, fügte der Verfassungsjurist hinzu.

Inwieweit der entsprechende Artikel im Grundgesetz auch für Tätigkeiten des BND im Ausland gelte, sei hingegen „weitgehend ungeklärt“, sagte Degenhart weiter. Gleichwohl werde aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen eine Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Geheimdiensten nichts einzuwenden sein, wenn sie im Rahmen eines Bündnisses erfolge. „Das Grundgesetz ermächtigt ausdrücklich zum Eintritt in Systeme kollektiver Sicherheit“, erläuterte der Jurist. Der BND sei auch auf diese Zusammenarbeit angewiesen, wenn er seine Aufgaben erfüllen solle. „Deshalb ist auch die Nutzung von Daten nicht generell im Widerspruch zu Artikel 10 GG zu sehen, die von einem ausländischen Nachrichtendienst gewonnen und übermittelt wurden.“

(dts Nachrichtenagentur)



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