Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizeigewerkschafter Wendt ein
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat das Ermittlungsverfahren wegen Untreueverdachts im Fall des Polizeigewerkschaftschefs Rainer Wendt eingestellt.
Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig gehandelt hätten, teilte ein Behördensprecher am Donnerstag in Düsseldorf mit. Weiterhin gebe es keine Hinweise darauf, dass dem Land Nordrhein-Westfalen vorsätzlich ein Vermögensnachteil zugefügt oder dies in Kauf genommen worden sei. Die Ermittlungen richteten sich demnach gegen Unbekannt.
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im Beamtenbund hatte eingeräumt, dass er jahrelang vom Land Nordrhein-Westfalen ein Teilzeitgehalt als Polizist bezog, obwohl er nicht mehr als Beamter arbeitete.
Es habe sich im Fall Wendt um eine über Jahre in Nordrhein-Westfalen und in ähnlicher Weise auch in anderen Bundesländern gängige Praxis gehandelt, die das Ziel hatte, Gewerkschaftschefs „die Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben zu ermöglichen“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Weil Wendt zudem Nebentätigkeiten nicht angezeigt haben soll, hatte das nordrhein-westfälische Innenministerium zudem ein Disziplinarverfahren gegen den Gewerkschaftsfunktionär eingeleitet.
Die strafrechtliche Prüfung der Untreuevorwürfe erfolgte nach Angaben der Staatsanwaltschaft unabhängig von dem eingeleiteten Verwaltungsermittlungsverfahren. (afp)
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