Staatsanwaltschaft Freiburg stützt Anklage im Missbrauchsprozess auf Videomaterial der Täter

"Die Kernpunkte der Anklage sind, dass wir zwei Geschädigte haben, ein kleines Mädchen, das war die Tochter der Freundin der Angeklagten, und den eigenen Sohn der Angeklagten."
Epoch Times11. Juni 2018

Vor dem Freiburger Landgericht hat am Montag ein Prozess um Kindesmissbrauch begonnen. Die Mutter eines Neunjährigen, Berrin T., und deren Lebensgefährte Christian L. sollen laut Anklage den Jungen jahrelang gegen Geld Männern zur Vergewaltigung überlassen haben. Zudem sei die zweijährige Tochter einer Freundin der Mutter missbraucht worden.

„Die Kernpunkte der Anklage sind, dass wir zwei Geschädigte haben, ein kleines Mädchen, das war die Tochter der Freundin der Angeklagten, und den eigenen Sohn der Angeklagten.

Das kleine Mädchen war zur Tatzeit ungefähr zwei Jahre alt, der Junge war beginnend sieben Jahre alt, bis zum Ende neun Jahre alt“, sagte Staatsanwältin Nikola Novak am Ende des ersten Verhandlungstags.

„Jeweils zum Nachteil von diesen beiden geschädigten Kindern wurden sehr schwere sexuelle Missbrauchshandlungen begangen, zum Teil durch die Angeklagten, also sowohl durch die Mutter als auch durch den Stiefvater, aber auch darüber hinausgehend von anderen Personen, die der Angeklagte zum Teil kannte, aber zum Teil auch übers Darknet angeworben hatte“, erklärte Novak.

„Hier ist halt das Außergewöhnliche, dass wir alles dokumentiert haben. Wir haben jetzt hier in der Anklage quasi nur, mit wenigen Ausnahmen, faktisch nur Taten aufgeführt, die wir auch videographisch dokumentiert gefunden haben.“

Bereits im April war in diesem Zusammenhang ein 41 Jahre alter Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Laut Gericht handelte es sich um einen der „Kunden“ des mutmaßlichen Haupttäters Christian L.. Der Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft war der schweren Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Freiheitsberaubung, der gefährlichen Körperverletzung und des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften angeklagt.

Der Verurteilte verbüßte bereits wegen früherer Sexualstraftaten Haftstrafen und stand unter sogenannter Führungsaufsicht.

Christian L. hatte in dem Prozess als Zeuge ausgesagt. „Das wird im Rahmen der Strafzumessung zu würdigen sein. Da wird man sich überlegen müssen, ob er Aufklärungshilfe geleistet hat und in welchem Umfang und ob das gegebenenfalls strafmildernd zu berücksichtigen ist“, sagte Novak.

In dem Verfahren sind bislang 10 Verhandlungstage bis Mitte Juli angesetzt und 13 Zeugenvernehmungen geplant.

(reuters)



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