Mutter von Susanna F. spricht ihr Schlusswort: „Was uns angetan wurde, ist nicht wieder gut zu machen“
Im Prozess um die Ermordung der Mainzer Schülerin Susanna F. hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten Ali B. gefordert. Der 22-Jährige habe die damals 14-Jährige im Mai 2018 erst vergewaltigt und dann ermordet, um seine erste Tat zu verdecken, sagte Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter am Dienstag im Landgericht Wiesbaden. Die Verteidigung verzichtete in ihrem Plädoyer auf ein konkretes Strafmaß.
Kolb-Schlotter bezeichnete in ihrem Plädoyer sowohl die Tat als auch den Angeklagten als „kaltblütig“. Sie beantragte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, bei der eine frühzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Daneben überließ es Kolb-Schlotter der Kammer, eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dass B. einen Hang zu Straftaten habe, sei nach derzeitigem Stand wahrscheinlich, aber nicht sicher. Neben der Vergewaltigung und dem Mord an Susanna F. ist B. auch wegen eines schweren Raubüberfalls und Körperverletzung angeklagt.
„Spielball seiner sexuellen Bedürfnisse“
Susanna sei „ein Spielball seiner sexuellen Bedürfnisse“ gewesen, führte Kolb-Schlotter aus. B.s Taten zeichneten sich durch massive Gewalt und Skrupellosigkeit aus. Kolb-Schlotter lobte in ihrem Plädoyer die Arbeit der Polizei und der Behörden. Sie trat damit Susannas Mutter entgegen, die in der Vergangenheit den Vorwurf äußerte, dass die Polizei sie nicht immer ernst genommen habe.
Die Nebenklage ging in ihrem Plädoyer über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Neben lebenslänglicher Haft und der besonderen Schwere der Schuld forderten die Anwälte der Mutter von Susanna F. die anschließende Sicherungsverwahrung für B.
Verteidigung verzichtet auf Forderung nach konkretem Strafmaß
Alle drei Merkmale für einen Mord seien erfüllt, argumentierten die Anwälte. B. habe heimtückisch aus niederen Beweggründen gehandelt, um die vorherige Vergewaltigung an Susanna zu vertuschen. Anschließend habe er sie an einem abgelegenen Ort in Wiesbaden-Erbenheim vergraben. Ob er dabei Hilfe hatte und ob Susanna direkt nach ihrem Tod oder einen Tag später vergraben wurde, sei immer noch ungeklärt.
Die Verteidigung verzichtete auf die Forderung nach einem konkreten Strafmaß, bat die Kammer jedoch, von der besonderen Schwere der Schuld und einer anschließenden Sicherungsverwahrung abzusehen. B. habe nie nach Deutschland kommen wollen, führte sein Anwalt aus. Die Initiative zur Flucht aus dem Irak sei von seiner Familie ausgegangen. Da er nur wenige Jahre zur Schule gegangen sei und keinerlei sozialer Kontrolle unterlegen habe, habe er in seinem ganzen Leben nie Konsequenzen für sein Handeln spüren müssen.
Es gebe zudem keine Hinweise darauf, dass Susanna vergewaltigt worden sei, befand der Verteidiger. B. sei zwar voll schuldfähig, sei aber in der Nacht zum 23. Mai 2018 alkoholbedingt enthemmt gewesen, da er bereits nachmittags angefangen habe zu trinken. Beim Strafmaß könne er nicht einem Erwachsenen gleichgestellt werden.
„Was meiner Tochter und uns angetan wurde, ist nicht wieder gut zu machen“
Susannas Mutter ergriff nach den Plädoyers das Wort und erklärte, dass keine Strafe für den Angeklagten gerecht sei. „Was meiner Tochter und uns angetan wurde, ist nicht wieder gut zu machen“, sagte sie. Sie bekräftigte zugleich ihren Vorwurf an die Ermittlungsbehörden – sie habe sich in manchen Situationen „im Stich gelassen“ gefühlt. In seinem letzten Wort entschuldigte sich B. bei Susannas Mutter für die Tat.
Ali B. hatte im Prozess gestanden, Susanna F. in der Nacht zum 23. Mai 2018 erwürgt zu haben. Ihre Leiche wurde erst zwei Wochen später gefunden. Eine Vergewaltigung bestritt B. jedoch. Das Urteil soll am 10. Juli fallen. (afp/so)
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