Spießrutenlauf am Arbeitsamt: Terroropfer vom Breitscheidplatz klagt über Schikanen

Nur durch Glück überlebte Dr. Stefan W. im Dezember 2016 den Terroranschlag vom Breitscheidplatz. In seinen Beruf konnte er trotz Anstrengungen nicht mehr zurückkehren. Sein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde dennoch anfänglich abgelehnt. Zudem sollte er fiktive Regressansprüche gegen den toten Attentäter abtreten.
Titelbild
Gedenkkerzen nach dem Anschlag am BreitscheidplatzFoto: Steffi Loos/Getty Images
Von 23. August 2019

Für Kritik in lokalen und überregionalen Medien hat der Umgang der Bundesagentur für Arbeit mit dem aus Wiesbaden stammenden Terroropfer Dr. Stefan W. gesorgt. Der heutige Endfünfziger hatte als Manager in einem Berliner Industrieverband gearbeitet, als ihn am Abend des 19. Dezember 2016 der Nachhauseweg über den Breitscheidplatz führte.

Es war der Tag und der Moment, an dem der radikal-islamische Terrorist Anis Amri dort einen zuvor entwendeten Lkw in die Menge steuerte. Dabei starben 12 Menschen, Stefan W. war unter den 48 Verletzten, die überlebten. Nach mehr als einem Jahr auf der Intensivstation und einer längeren stationären Behandlung in einer Reha-Einrichtung war das Leben jedoch ein gänzlich anderes – nicht zuletzt, weil die Lunge nur noch die Hälfte ihres früheren Volumens aufweist.

Was schon in den Monaten nach dem Anschlag Überlebende, Hinterbliebene und viele Bürger des Landes in Rage versetzte, war der als überaus teilnahmslos empfundene Umgang der Politik mit den Betroffenen. Die Hinterbliebenen des polnischen Truckers, den Amri im Vorfeld seines Anschlags ermordet hatte, gingen leer aus – für sie organisierte ein englischer Berufskollege eine private Spendenaktion.

„Das ist ein Armutszeugnis, furchtbar“

Auch W. und seine Familie äußerten sich bereits vor Monaten gegenüber dem „Wiesbadener Kurier“ desillusioniert über die Politik der Bundeskanzlerin und das geringe Maß an Selbstreflexion, die selbst ein so folgenschwerer Anschlag nicht zu mobilisieren vermochte:

„Der Staat versagt“, äußerte W. gegenüber dem Blatt. „Der Staat ist nicht in der Lage, seine Bürger zu schützen. Das ist ein Armutszeugnis, furchtbar.“ Merkel begnüge sich mit einem „Weiter So“.

Stefan W. standen immerhin jene Möglichkeiten offen, welche die deutsche Sozialgesetzgebung in solchen Fällen vorsieht. Dass die Berufsgenossenschaft die Verletzung durch den Terrorakt als Wegeunfall anerkannte und sich nicht auch noch etwa auf den Standpunkt zurückzog, die Abkürzung über den Breitscheidplatz hätte dem Besuch des Weihnachtsmarktes gedient, verschaffte ihm vorübergehend Erleichterung, da er dadurch Anspruch auf Verletztengeld hatte.

Dieses wird jedoch nur für eine begrenzte Zeit gewährt, anschließend musste Stefan W., dessen Gesundheitszustand ihm eine – von seinem Arbeitgeber grundsätzlich beabsichtigte – Wiederaufnahme seiner Tätigkeit nicht wieder ermöglichte, Arbeitslosengeld beantragen.

Vier Termine bei drei verschiedenen Sachbearbeitern

Das damit zusammenhängende Verfahren sollte sich zu einem regelrechten Spießrutenlauf entwickeln. Wie die „Allgemeine Zeitung“ (Rhein-Main) jüngst berichtete, wurde der Antrag zu Beginn schon einmal abgelehnt. Insgesamt habe W. vier Termine wahrnehmen müssen, wobei die Person des zuständigen Beraters zweimal ausgetauscht wurde. Insgesamt drei Bearbeiter mussten sich entsprechend von Neuem in den Fall einarbeiten.

Auch die bürokratischen Anforderungen gingen zum Teil ins Groteske. Um allfällige Regressansprüche des Sozialversicherungsträgers abzusichern, musste W. Ansprüche an den Schädiger per Unterschrift abtreten – fiktive Ansprüche, denn der Terrorist Anis Amri wurde wenige Tage nach der Tat auf seiner Flucht bei einer Polizeikontrolle in Italien erschossen. Vermögen, auf das zugegriffen werden könnte, hinterließ er nicht. In der Behörde bestand man trotz des entsprechenden Hinweises auf diese Erklärung vonseiten des Geschädigten.

Zu guter Letzt wurde dem Antrag doch noch stattgegeben, allerdings liegt mittlerweile ein Bescheid über einen Rentenanspruch infolge voller Erwerbsminderung vor. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, hat mittlerweile immerhin zu der Zusage geführt, „die entsprechenden Prozesse zu überprüfen“.

„Frage des Respekts und des Anstands“

In einem offenen Brief haben knapp ein Jahr nach dem Anschlag die Familien der Hinterbliebenen Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgeworfen, weder persönlich noch schriftlich kondoliert zu haben. Darin hieß es unter anderem:

Es ist eine Frage des Respekts, des Anstands und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass Sie als Regierungschefin im Namen der Bundesregierung unseren Familien gegenüber dem Verlust eines Familienangehörigen durch einen terroristischen Akt anerkennen.“

Von spürbarer Anteilnahme der Politik am Schicksal der Opfer durfte auch der überlebende Dr. Stefan W. nicht allzu viel bemerken.



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