Sachsens Innenminister zeigt sich skeptisch über möglichen AfD-Verbotsantrag
„Solange der Bund und die übrigen 13 Bundesländer noch nicht der Einstufung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen folgen können, bin ich skeptisch, dass die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren derzeit genommen werden können“, sagte Schuster der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.
Bislang wird die AfD nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) forderte die Bundesregierung auf, ein Verbot zu prüfen. „Die Möglichkeit eines Scheiterns in Karlsruhe muss mit bedacht werden“, sagte Wüst der „F.A.S.“ „Erforderlich ist ein Gesamtbild der Partei. Deshalb ist auch und gerade die Bundesregierung mit ihren Sicherheitsbehörden gefragt, sich eine Meinung zu bilden.“
Auch Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) forderte ein Lagebild: „Die Erkenntnisse der Behörden müssen systematisch zusammengeführt und ausgewertet werden, so dass ein vollständiges Bild von den tatsächlichen Aktivitäten der AfD und ihren Vernetzungen zur rechtsextremen Szene entsteht“, sagte er. „Nur so kann beurteilt werden, ob über die politische Auseinandersetzung hinaus ein rechtliches Vorgehen zum Schutz unserer Verfassung möglich ist.“
Die Debatte über ein Parteiverbot war durch Recherchen der Plattform Correctiv über ein Geheimtreffen von AfD-Mitgliedern, Rechtsextrimiesten und Unternehmern im November in einer Villa bei Potsdam befeuert worden. Dort sollte über die Abschiebung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gesprochen worden sein. (afp)
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