SPD: Geringer Anteil von Frauen im bayerischen Parlament widerspricht Verfassung
Nach Auffassung der SPD-Frauenpolitikerinnen widerspricht die geringe Repräsentanz von Frauen der Bayerischen Verfassung. Derzeit geht der Frauenanteil in den Parlamenten zurück: Im Bayerischen Landtag sank er nach der Landtagswahl im Oktober von 28,3 Prozent auf nunmehr 27 Prozent.
Lediglich in der SPD-Landtagsfraktion ist von 22 Abgeordneten genau die Hälfte weiblich.
„Das Frauenwahlrecht hat den politischen Fokus auf neue Themen gerichtet, die unser Land bereichert haben – zum Beispiel in der Familien- und Bildungspolitik. Doch auch 100 Jahre nach der ersten Landtagswahl, an der Frauen teilnehmen durften, sind Frauen noch immer unterrepräsentiert. Wir wollen daher das Landeswahlrecht ändern, um die volle Chancengleichheit für Frauen zu erreichen“, erklärt die Juristin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Simone Strohmayr.
„Wir wollen mit unserer Initiative mehr Gleichberechtigung schaffen und sicherstellen, dass Frauen stärker an wichtigen politischen Entscheidungen beteiligt sind, schließlich sind mehr als 50 Prozent der Bevölkerung weiblich“, erklärt auch Ruth Müller, die wie Dr. Simone Strohmayr frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion ist.
Die Fraktion wird einen entsprechenden Gesetzentwurf im Februar in den Landtag einbringen.
Bei den Landtagswahlen am 12. Januar 1919 haben Frauen in Bayern zum ersten Mal gewählt. Zuvor hatte der Sozialdemokrat Kurt Eisner in der Nacht vom 8. auf den 9. November 1918 mit der Ausrufung des Freistaats zugleich das allgemeine Wahlrecht verkündet. (ks)
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