SPD-Führung: Mitgliederbegehren zum Haushalt unzulässig
Die SPD-Führung hält das von linken Parteimitgliedern angestrebte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 für unzulässig.
„Die Prüfung nach dem Statut der SPD hat ergeben, dass ein Mitgliederbegehren, das die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auffordern soll, einem Haushaltsgesetz nur unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen, juristisch nicht zulässig ist“, hieß es aus Parteikreisen nach einer Sitzung des Parteipräsidiums.
„Die Haushaltsgesetzgebung liegt ausschließlich beim Deutschen Bundestag und den freigewählten Abgeordneten und kann folglich nicht in einem Mitgliederbegehren verhandelt werden.“
Linke Parteigruppierung beantragte Mitgliederbegehren zu Bundeshaushalt
Die linke Parteigruppierung „Forum DL21“ hatte Mitte Juni beim Parteivorstand ein Mitgliederbegehren beantragt, das sich in den laufenden Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 gegen Kürzungen unter anderem im Sozialbereich wendet.
Für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit legt das Papier fest:
„Die Ressortansätze der betroffenen Ministerien dürfen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt nicht gekürzt werden. Stattdessen brauchen wir Aufwüchse in diesen Bereichen sowie deutlich
Zur Begründung heißt es unter dem Titel „Unsere Demokratie nicht wegkürzen, in unsere Zukunft investieren!“: „Ein Sparhaushalt würde eine Geisterfahrt in ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht bedeuten.“
Das Papier schließt mit dem Appell: „Die Partei ruft die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auf, einem Bundeshaushalt nur unter diesen Maßgaben zuzustimmen.“ (dpa)
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