SPD-Fraktionsvize Högl gegen CDU/CSU-Fraktion: „Widerliche Lebensschützer*innen“

Das Thema Abtreibung ist ein sensibles, aus religiöser aber auch ethischer Sicht. In den USA hat es mit einer riesigen Industrie zu tun. 2015 gab es einen Skandal wegen illegalem Handel mit Babyteilen durch den größten Abtreibungskonzern des Landes. Soll es in Deutschland auch in diese Richtung gehen? Die Große Koalition ist sich nicht so ganz einig, ob für Abteibungen Werbung gemacht werden dürfe oder wie bisher nicht.
Titelbild
Schwangerschaft (Symbolbild)Foto: Felix Heyder/dpa
Von 15. März 2018

Während der US-Bundesstaat Mississippi am Weltfrauentag das strengste Abtreibungsrecht der USA beschloss und einen Schwangerschaftsabbruch nun bereits nach der 15. statt der 20. Woche verbietet, streitet die noch junge GroKo in Deutschland darüber, ob das Werbeverbot für Abtreibung aufgehoben werden soll oder nicht.

Linke und Grüne fordern eine Streichung des Paragrafen 219a, in dem es um Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geht. Die FDP fordert eine Abschwächung, CDU/CSU wollen das Gesetz beibehalten, ebenso die AfD. Die SPD will den Paragrafen streichen, aber weiterhin Ärzte bestrafen, die aggressiv werben.

„Gewissensentscheidung“ und „widerliche Lebensretter*innen“

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl spricht im Zusammenhang mit der geplanten Gesetzesänderung nun von einer „Gewissensentscheidung“. Dies könnte den Weg für einen Gruppenantrag ebnen, bei dem sich Abgeordnete verschiedener Fraktionen zusammenschließen.

Högl scheint dies nicht ohne Hintergedanken vorzuschlagen, wurde doch dadurch bereits 1992 die Fristenlösung für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen und 2011 gesetzliche Regelung zur Zulassung von Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen zustande.

Just in dieser hitzigen Debatte griff Eva Högl heftig daneben. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, hatte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion in einem Tweet geschimpft: „Wie wär’s damit die widerlichen ‚Lebensschützer*innen‘ in Union in den Blick zu nehmen und zu kritisieren“. Stunden später zog sie den Tweet zurück, den sie als „sehr emotional“ bezeichnete.

Auch Jörg Meuthen, AfD-Chef, ging auf den Tweet ein:

‚Widerliche Lebensschützer‘, dieser Ausdruck offenbart wahre Abgründe bei dieser Dame. Erstaunlich übrigens für eine Frau, die Mitglied in der Evangelischen Kirche und bei ‚Pro Asyl‘ ist – und auch in der deutsch-arabischen Freundschaftsgesellschaft, deren Vorstandsmitglied sie ist, dürften solche Äußerungen für großes Erstauen sorgen.“

(Jörg Meuthen, AfD)

Abtreibung in 13. Woche erlebt und gekündigt

Abby Johnson war Leiterin einer Abtreibungsklinik in den USA. Acht Jahre arbeitete sie schon in der Klinik. Per Zufall sah sie einmal bei einer in der Klinik gemachten Abtreibung zu. Das ungeborene Kind war nicht in der 20. Woche, auch nicht in der 15. Woche, sondern erst in der 13. Woche.

„Als ich auf den Monitor schaute, sah ich … ein Baby. Und es war etwa 13 Wochen alt … Ich sah es im Seitenprofil, ich sah das Gesicht, zwei Füße … ich sah die Sonde, die in die Gebärmutter der Frau hineinkam. … In diesem Moment sah ich, wie sich das Baby bewegte und versuchte, von der Sonde wegzukommen. (…) Und ich dachte: ‚Es kämpft um sein Leben.’ Und ich dachte: ‚Es ist Leben, ich meine, es lebt.’“

Abby Johnson begann zu verstehen was da vor ihren Augen passierte, ihr gingen die Ultraschallbilder ihrer eigenen Tochter im Alter von 12 Wochen durch den Kopf: „… meine Gedanken rasten, mein Herz schlug so schnell, und ich dachte nur noch: Oh mein Gott! Hört auf damit!’ Dann ganz plötzlich war es vorbei. Ich sah das Baby buchstäblich zerbröckeln, und es war vorbei.“

Fake-Statistiken und Austragungspflicht

In Deutschland gab es im Jahr 2017 laut „Statistischem Bundesamt“ rund 101.270 gemeldete Abtreibungen. Im Februar 2017 berichtete der „Focus“ von einem österreichischen Gynäkologen, Leiter zweier Abtreibungskliniken, der in seinen Analysen davon ausgeht, dass die offiziellen Zahlen in Deutschland nicht stimmen können.

Der Experte geht von jährlich bis zu 300.000 realen Abtreibungen aus. Zudem seien 97 Prozent aller Abtreibungen in Deutschland rechtswidrig.

Der Artikel verweist auch darauf, dass weitgehend unbekannt sei, dass das Bundesverfassungsgericht 1993 Frauen „die grundsätzliche Pflicht zum Austragen eines Kindes“ auferlegt hat.

Das dunkle Erbe

„Alle Verbote, die die Sexualität betreffen, müssen abgeschafft werden […]. Wir können von den Suffragetten viel lernen: Auch das Verbot der gleichgeschlechtlichen Liebe muss abgeschafft werden“ – das schrieb Lenin 1911 an seinen Mitstreiter Leo Trotzki. Die Einstellung der Kommunisten zur Sexualität läutete 1917 das sowjetische Experiment der „freien Liebe“ ein, das fast in einer gesellschaftlichen Katastrophe endete. [Siehe: Die „freie Liebe“ – das gescheiterte sowjetische Experiment]

Mitte der 60er Jahren kam die „Pille“ auf den Markt, in den Industrieländern begann die sogenannte Sexuelle Revolution. Während sich die Feministinnen der Frühzeit eher ablehnend gegenüber Abtreibungen verhielten, entwickelte sich parallel zur sexuellen Befreiung eine neue, linksgerichtete Frauenbewegung mit Slogans wie: „Mein Bauch gehört mir.“

Gerade in den Kreisen der 68er-Bewegung zeigte sich eine große Experimentierfreude mit der sexuellen Freiheit, was sich u.a. in Slogans wie: „Wer zweimal mit derselben pennt, gehört schon zum Establishment“ äußerte, einer Einstellung, bei der ungewollte Schwangerschaften wahrscheinlicher wurden, Kinder aber hinderlicher.

Dann folgte die kommerzielle Sexindustrie, gefolgt von der Abtreibungsindustrie und ein boomendes Milliardengeschäft mit dem Tod.

Bereit 2006 hatte die Abtreibungsorganisation mit dem schönen Namen „Planned Parenthood“, was soviel wie geplante Elternschaft bedeutet, laut dem Infodienst LifeSiteNews mit 289.650 Abtreibungen über eine Milliarde US-Dollar umgesetzt und daraus einen Gewinn von 112 Millionen Dollar erwirtschaftet. Es handelt sich also um einen äußerst lukrativen Teil der „Familienplanung“.

2015 hatten die USA dann einen neuen Skandal: Es ging um Handel mit Körperteilen abgetriebener Babys gerade durch die Non-Profit-Organisation „Planned Parenthood“. Zwei Abtreibungsgegner des „Center for Medical Progress“ hatten sich als Kaufinteressenten für menschliches Gewebe ausgegeben und das Gespräch mit versteckter Kamera gefilmt.

Zu diesem Zeitpunkt vermarktete sich Planned Parenthood selbst als „Gesundheitsanbieter“ für Frauen und „Sexualberater“ für Teenager und bekam jährlich rund 500 Millionen US-Dollar vom Staat. Die Organisation betreibt in den USA 700 Gesundheitszentren und Kliniken und ist die Nr. 1 der Abtreibungs-Konzerne. Über 300.000 Abtreibungen werden dort jährlich durchgeführt.

Wenn man den Analysen des österreichischen Gynäkologen glauben schenken darf, dann entspricht dies den realen Abtreibungszahlen für ganz Deutschland. Soll auch unsere Zukunft in diese Richtung gehen?

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Der Stein des Anstoßes in Deutschland ist der § 219a StGB

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

  1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
  2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird. (§ 219a StGB, Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)

Siehe auch:

„Stadtrat Ferrat“ rappt gegen Abtreibung – Dramatische Real-Videosequenz bringt Diskussionen in Gang

Gender-Mainstream und „Sexualpädagogik der Vielfalt“: Welcher Zweck wird damit verfolgt? Wem nützt es?

15 Jahre lang begrub er Babys aus einer Abtreibeklinik. Doch als die Mütter zu ihm kamen, tat er etwas Unglaubliches



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