SPD fordert Ausschluss der AfD: „Keine Thüringer Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen“
Die SPD-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtages fordert den Ausschluss der AfD. In einem Eilantrag mit dem Titel „Keine Thüringer Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen – Demokraten müssen sich von der AfD distanzieren – keine Form der Zusammenarbeit!“ fordert sie den Landtag auf sich dazu zu bekennen, „dass es keine Zusammenarbeit und keine wie auch immer geartete Form des Zusammenwirkens der Demokraten mit der AfD im Landtag von Nordrhein-Westfalen geben darf und wird“.
Im Antrag heißt es, „dass die Wahl des Ministerpräsidenten niemals von den Stimmen von AfD-Abgeordneten abhängen darf.“ Ebenso dürfe es keine Gesetzesbeschlüsse im hiesigen Landtag geben, die nur durch die Stimmen von AfD-Abgeordneten eine Mehrheit gefunden hätten.
Der Eilantrag der SPD wurde durch das Landtagspräsidium, das von einem CDU-Abgeordneten und drei Vizepräsidenten (SPD, FDP, Grüne) geführt wird, abgelehnt. Zum Grund der Ablehnung wollte die Presseabteilung des Landtags der Epoch Times keine Auskunft geben.
Ausschluss der AfD
Angesichts der aufgeheizten Stimmung im Land brauche es ein schnelles und klares Bekenntnis des Landtags, begründete die SPD ihr Anliegen. „Die AfD darf für keine demokratische Partei und Fraktion in Nordrhein-Westfalen eine Machtoption welcher Art auch immer darstellen. Das ist eine Grundfrage des demokratischen Selbstverständnisses. Ein Zusammenwirken mit der AfD darf niemals eine wahltaktische Überlegung sein.“
Die Menschen müssten schnell Klarheit darüber haben, dass die Demokraten in Nordrhein-Westfalen einig wären, dass sie fest entschlossen wären, dass sich so etwas [wie in Thüringen] hier in Nordrhein-Westfalen nicht ereignen dürfe und werde, heißt es im Eilantrag weiter.
Aktuelle Stunde zum Demokratieverständnis
Am Donnerstag wird es zu diesem Thema eine Aktuelle Stunde (Aussprache) ohne Beschlussfassung im Landtag geben. Zum gleichen Thema – der Wahl des Ministerpräsidenten und dem damit verbundenen Demokratieverständnis – haben sowohl die SPD, die AfD und die CDU/FDP einen Antrag auf Aussprache in einer Aktuellen Stunde gestellt.
Unklar ist, ob der Eilantrag inhaltlich verfassungskonform im Sinne der Rechte der Abgeordneten ist. In der Landesverfassung Artikel 30 Absatz (2) heißt es dazu: „Die Abgeordneten stimmen nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Wohl des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmten Überzeugung; sie sind an Aufträge nicht gebunden.“
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