SPD darf Sarrazin aus Partei ausschließen – Klingbeil sieht sich bestätigt – Sarrazin will Urteil anfechten
+++ Update +++
Der frühere Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin will das Urteil eines Parteigerichts zu seinem Ausschluss aus der SPD nicht akzeptieren. Sein Anwalt kündigte an, Sarrazin werde Berufung dagegen einlegen und notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht gehen.
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Der frühere Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (74) darf aus der SPD ausgeschlossen werden. Das entschied nach BILD-Informationen die Schiedskommission Charlottenburg-Wilmersdorf, die über den Fall verhandelt hatte. Das entsprechende Urteil wurde sowohl Sarrazin als auch der Bundes-SPD heute Morgen zugestellt.
In dem Verfahren, dessen Ziel der Parteiausschluss des langjährigen Parteimitglieds Sarrazin war, ging es vor allem um das Buch „Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“, das insgesamt 350 000 Mal verkauft wurde.
Klingbeil sieht sich durch Sarrazin-Entscheidung bestätigt
SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hat die Entscheidung der Schiedskommission des SPD-Kreisverbands Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt, den umstrittenen islamkritischen Buchautor Thilo Sarrazin aus der SPD auszuschließen.
„Wir sehen uns in unserer klaren Haltung bestätigt“, schrieb Klingbeil am Donnerstagvormittag bei Twitter. Sarrazin habe mit seinen Äußerungen gegen die Grundsätze der Partei verstoßen und ihr Schaden zugefügt.
„Rassistische Gedanken haben in der SPD keinen Platz“, fügte Klingbeil hinzu. Sarrazin kann noch Einspruch gegen das Urteil einlegen.
Er hatte in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass er juristisch gegen einen Parteiausschluss vorgehen würde. Das aktuelle Parteiordnungsverfahren ist bereits das dritte gegen Sarrazin. Es war im Dezember 2018 eingeleitet worden. (dts/nmc/dpa)
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