Spahns Maskenverträge könnten Steuerzahler bis 3,5 Milliarden Euro kosten
Die Maskendeals des Bundesgesundheitsministeriums werden den deutschen Steuerzahler möglicherweise auch in den kommenden Jahren noch massiv belasten. Nach den jüngsten Urteilen vor dem Oberlandesgericht Köln richtet sich die Bundesregierung auf weitere Schadenersatzzahlungen an Maskenhändler ein. Allein für das kommende Jahr ist ein dreistelliger Millionenbetrag dafür eingeplant, schreibt das Wirtschaftsmagazin „Capital“.
Spahn garantierte unbegrenzte Abnahme von FFP2-Masken
Im Juli hatte das Oberlandesgericht Köln den Bund zu einer Strafe von 85,6 Millionen Euro verurteilt, berichtete Epoch Times. Hintergrund des Streits ist die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im Jahr 2020 Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert.
Später verweigerte das Ministerium teils die Bezahlung, unter anderem mit Verweis auf fehlerhafte oder verspätete Lieferungen. Doch das Gericht entschied, dass der betreffende Lieferant Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises habe. Die Richter haben gegen ihr Urteil laut „Capital“ keine Revision zugelassen, doch legten die Anwälte des Gesundheitsministeriums Nichtzulassungsbeschwerde ein, damit sich der Bundesgerichtshof (BGH) damit beschäftigen muss. Somit ist das Kölner Urteil bislang nicht rechtskräftig. Bis der BGH entscheidet, können Monate ins Land gehen.
Das von Karl Lauterbach (SPD) geführte Bundesgesundheitsministerium richtet sich derweil auf weitere Schadenersatzzahlungen ein. Für 2025 rechnet der Minister mit sogenannten Abwicklungsrisiken aus dem Maskenkauf in Höhe von etwa 480 Millionen Euro, schreibt „Capital“ unter einem ihm vorliegenden Bericht des Bundesrechnungshofs. Bis zu 120 Millionen „Finanzrisiken“ aus Direktverträgen, die unter der Leitung von Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn (CDU) abgeschlossen wurden, sind ebenfalls eingeplant. Zusätzliche 360 Millionen Euro sind für Maskenbestellungen über ein spezielles Einkaufsverfahren, das sogenannte Open-House-Verfahren, berücksichtigt.
Etwa 100 Klagen noch anhängig
Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Laut „Ärzteblatt“ sind derzeit noch etwa 100 Klagen um Maskendeals mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig. Hinzu kommen Verfahrens- und Anwaltskosten sowie eventuell angefallene Zinsen, sodass sich die Gesamtsumme auf 3,5 Milliarden Euro erhöhen könnte. In einem früheren Bericht spricht der BRH von einer „Überbeschaffung“, deren Folgekosten für den Steuerzahler bis Ende 2023 bereits 460 Millionen Euro betrugen.
Bezahlen möchte das Gesundheitsministerium die Strafen aus Haushaltsresten. Laut BRH-Bericht verfügte das Ministerium Anfang des Jahres 2024 über einen Rest in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Dieser könne „gegebenenfalls ganz oder teilweise im Haushaltsjahr 2025 genutzt werden“. Die für das kommende Jahr veranschlagte Summe muss in anderen Ressorts jedoch eingespart werden.
Heftige Kritik übte die Bundestagsabgeordnete und Haushaltspolitikerin der Grünen, Paula Piechotta, an den Maskenverträgen. „Allein im kommenden Jahr müssen wir für Jens Spahns Masken-Irrsinn eine halbe Milliarde und mehr Steuergeld ausgeben“, zitiert sie ntv. Es sei „ohne Plan und ohne irgendeine Absicherung Geld aus dem Fenster geworfen“ worden. Die Fehler Spahns würden den Etat des Bundes noch viele Jahre belasten. Das alles ginge „auf Kosten der Prävention und deutschen Krankenversicherten“, so Piechotta.
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