Spahn will wieder Minister werden – neue Details in Maskenaffäre bekannt

Der teure Rechtsstreit um Corona-Masken kostet Medienberichten zufolge rund 73 Millionen Euro. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs in der laufenden Affäre.
Titelbild
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu Beginn einer Pressekonferenz zur Impfkampagne in Berlin.Foto: Wolfgang Kumm/dpa/dpa
Epoch Times18. Oktober 2024

Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn will in einer CDU-geführten Bundesregierung wieder ein Ministeramt übernehmen. „Ich würde gerne mitmachen in dem Team, das da regieren könnte“, sagte der CDU-Politiker dem Portal Table.Briefings laut einer Mitteilung vom Freitag. „Bundesminister zu sein ist eine der größten Ehren, die es gibt.“

Spahn fügte hinzu, es müsse „nicht gerade das Gesundheitsministerium sein“. Das kenne er ja schon. „Ich fände auch eine andere Aufgabe spannend“, betonte der CDU-Politiker. Derweil kommen neue Details zum juristischen Nachspiel der Maskengeschäfte während Spahns Amtszeit ans Licht.

73 Millionen Euro Anwaltskosten

Im Zusammenhang mit den Gerichtsverfahren um den Einkauf von Corona-Masken soll der Bund bereits mehr als 70 Millionen Euro für Anwaltskanzleien ausgegeben haben. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital (Onlineausgabe) unter Berufung auf einen aktuellen Bericht des Bundesgesundheitsministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags.

Demnach summieren sich die Ausgaben für Rechtsberatung bis Juli 2024 auf rund 73 Millionen Euro. Laut dem Bericht an die Haushälter hat das Ministerium von Minister Karl Lauterbach (SPD) aktuell fünf Topkanzleien für die Masken-Verfahren vor dem Landgericht Bonn und dem Oberlandesgericht Köln mandatiert.

Nicht aufgelistet in dem Bericht an die Haushälter wird dem Bericht zufolge eine Kanzlei, die das Ministerium nach Informationen von Capital aktuell vor dem Bundesgerichtshof vertritt. Hierbei geht es um zwei Fälle, in denen das Ministerium diesen Sommer vor dem Kölner Oberlandesgericht gegen Masken-Lieferanten verloren hatte.

Aktuell sind am Landgericht Bonn noch rund 70 Masken-Verfahren anhängig. Hinzu kommt eine zweistellige Zahl an Verfahren in zweiter Instanz am Kölner Oberlandesgericht. Nach bisherigen Angaben des Gesundheitsministeriums beträgt der Streitwert in den noch laufenden Masken-Verfahren insgesamt 2,3 Milliarden Euro.

Weitere 390 Millionen Euro für 120 Vergleiche

Zudem hat das Ministerium unter Führung von Karl Lauterbach etwa 120 Vergleiche mit Lieferanten geschlossen, um Rechtsstreite mit Maskenlieferanten zu beenden. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 390 Millionen Euro, berichtet die „Welt am Sonntag“.

Das Gesundheitsministerium hatte demnach die Zahlen erst mitgeteilt, nachdem ein Reporter der Zeitung vor das Verwaltungsgericht Köln gezogen war, um Auskunft zu erhalten. Zunächst hatte Lauterbachs Haus die Fragen der Presse zu den Kosten der Vergleiche nicht beantworten wollen. Verwiesen wurde unter anderem auf „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ sowie „fiskalische Interessen und Verhandlungspositionen im Rahmen von zukünftigen Vergleichsschlüssen“.

Im Juli dieses Jahres hatte das Ministerium noch davon gesprochen, dass „rund 80 Streitfälle“ durch Vergleiche beendet worden seien. Nun sind es laut Mitteilung 120. Davon ist jeder dritte bereits vor Klageerhebung geschlossen worden, heißt es in der Antwort des Ministeriums an die Zeitung. (dts/afp/dl)



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