Spahn legt Gesetzesentwurf für Reform der Notfallversorgung vor – Notrufnummern sollen zusammengelegt werden
Zur Entlastung von Notaufnahmen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Gesetzentwurf für eine Neuorganisation der medizinischen Notfallversorgung vorgelegt. Der Gesetzentwurf sehe telefonische Notfallleitstellen von Bundesländern und Kassenärzten vor, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben). Außerdem sollen an Krankenhäusern spezielle Notfallzentren eingerichtet werden, in denen Patienten je nach Schwere ihrer Erkrankung entweder in eine stationäre oder eine ambulante Behandlung geschickt werden sollen.
Spahn hatte bereits im vergangenen Dezember Grundzüge der Reform vorgestellt. „Derzeit sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu häufig überlaufen, weil unter den Patienten auch solche sind, denen andernorts besser geholfen werden könnte“, sagte der Minister nun den Funke-Zeitungen. Dadurch seien die Wartezeiten für Patienten, die dringend auf die Hilfe in der Notfallambulanz angewiesen seien, „oft zu lang“.
Zusammenschaltung von Notrufnummern
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Nummer 112 für den Rettungsdienst und die Nummer 116 117, unter der die Terminservicestellen der niedergelassenen Ärzte zu erreichen sind, faktisch zusammengeschaltet werden. In einem „Ersteinschätzungsverfahren“ sollen die Mitarbeiter der Notfallleitstelle bei jedem Anrufer ermitteln, ob ihm am besten im Krankenhaus oder bei einem ambulanten Arzt geholfen werden kann.
Außerdem soll es an allen Krankenhäusern bundesweit „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) geben, die von den Kliniken und den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam betrieben werden sollen. Patienten sollen dort entweder sofort in die Notaufnahme geschickt oder ambulant weiterbehandelt werden. (afp)
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