Sozialversicherungspflicht für Kapitalerträge? Habeck: Bürgerrat und Expertenkommission sollen Konzept ausarbeiten

Nach den Vorstellungen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) soll ein Bürgerrat nebst Expertenkommission die Grundsatzfrage klären, wie die Finanzierung der Sozialsysteme gerechter gestaltet werden kann. Habeck reagierte damit auf Kritik an seinem Vorstoß, die Beitragspflicht auch auf Kapitalertäge auszuweiten.
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Das Symbolbild zeigt ein Blankoformular zur Einkommensteuererklärung.Foto: iStock
Von 15. Januar 2025

Die Idee von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Zinsen oder Dividenden der Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen, hat in den vergangenen Tagen für viel Kritik gesorgt.

Nur zwei Tage nach seinem Vorstoß schlug Habeck am 14. Januar 2025 vor, dass „beispielsweise ein Bürgerrat“ eingesetzt werden könne, um das Vorhaben im Detail auszuarbeiten. Er halte solch einen Rat für ein „geeignetes Forum“, sagte Habeck bei einem Treffen des erweiterten Vorstands der Grünen-Fraktion im Bundestag. Dort könnten „die Menschen im Land darüber diskutieren: Was ist eigentlich gerecht für die Finanzierung von Gesundheit und Pflege?“.

Hilfreich zur Seite stehen könne dem Bürgerrat nach seiner Vorstellung eine „Expertenkommission“, die entsprechende „Vorschläge und Berechnungen“ beisteuern könne. Es bedürfe „Mut, auch neue Wege zu durchdenken, vorzuschlagen und nach vorn zu gehen, statt aussitzen oder abtropfen lassen, der Probleme und so zu tun, als ob durch Nichtbearbeitung auch noch alles besser wird“, so Habeck (Kurzvideo auf X).

Robert Habeck plädierte am 14. Januar 2025 bei einem Treffen des erweiterten Vorstands der Grünen-Fraktion im Bundestag für einen Bürgerrat, der Details zur Sozialversicherungspflicht für Kapitalerträge ausarbeiten soll. Foto: Bildschirmfoto/X/Phoenix

Robert Habeck plädierte am 14. Januar 2025 bei einem Treffen des erweiterten Vorstands der Grünen-Fraktion im Bundestag für einen Bürgerrat, der Details zur Sozialversicherungspflicht für Kapitalerträge ausarbeiten soll. Foto: Bildschirmfoto/X/Phoenix

Viel Gegenwind für Habeck-Vorschlag

Am Sonntag, 12. Januar, hatte Habeck in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ erklärt, es leuchte ihm nicht ein, dass Arbeit höher belastet sein solle als Einkommen durch Kapitalerträge. Deshalb sollten seiner Meinung nach nicht mehr nur die „Arbeitslöhne“, sondern auch Kapitalerträge der Sozialversicherungsbeitragspflicht unterliegen (Kurzvideo auf X).

Habeck hatte damit einen Passus aus dem vorläufigen Regierungsprogramm der Grünen aufgegriffen. Man wolle dem „Auseinanderklaffen der Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkünften“ entgegenwirken, heißt es auf Seite 34 des Entwurfs (PDF).

Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Der Tenor: Habecks Vorschlag sei nicht ausgereift, konterkariere die jahrzehntelange Forderung der Politik nach privater Vorsorge und lasse zudem das Risiko eines Investors völlig außer Acht. Insbesondere Vertreter der FDP reagierten ablehnend: Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki warf Habeck vor, den „Unterschied zwischen Sozial- und Steuerrecht“ nicht zu kennen. FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer sprach vom „Sozialneid der Grünen“.

Ein Schnellschuss?

Das Onlineportal „Finanzmarktwelt“ argumentierte in einem kritischen Artikel, dass Kapitaleinkünfte in Deutschland schon seit Langem per Kapitalertragsteuer belastet wurden. Zuvor sei das zugrunde liegende Vermögen außerdem bereits mit Sozialabgaben, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer belastet worden.

Der Berliner Arbeitsrechtler Stephan Altenburg stellte den Grünen auf seinem X-Kanal zehn Fragen zu Habecks Vorstoß – von der Definition der betroffenen Einkunftsarten über Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen bis zur ertragsteuerlichen Behandlung der zu erwartenden Beitragsflüsse. „Diese Fragen müssen doch bei seriöser und gewissenhafter Arbeit alle vorher durchdacht und beantwortet worden sein, bevor Habeck mit diesen Forderungen vor die Öffentlichkeit tritt“, meint Altenburg.

Grüne hoffen auf mehr Einnahmen durch höhere Erbschaftssteuer und Milliardärssteuer

In ihrem Wahlprogramm-Entwurf setzen sich die Grünen auch für „das effektive Angehen der Ausnahmen bei der Erbschaftssteuer für außerordentlich große Erbschaften, den aktiven Einsatz für die Einführung der globalen Milliardärssteuer sowie das Schließen weiterer offenkundiger Gerechtigkeitslücken im Steuersystem, vor allem bei der Immobilienbesteuerung wie Share Deals“ ein.

Nach Angaben der „Finanzmarktwelt“ soll der Entwurf am 26. Januar offiziell auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Berlin beschlossen werden. Am 23. Februar steht die Wahl eines neuen Bundestages an.



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