Sozialleistungen für Asylbewerber, die bereits in einem anderen Land einen Antrag stellten, sollen gekürzt werden

Die Bundesländer wollen Sozialleistungen für "Dublin-Fälle" kürzen. Etwa ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber wären davon betroffen.
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Asylanträge und Landkarte von Deutschland.Foto: iStock
Epoch Times16. Dezember 2018

Die Bundesländer wollen einem Bericht zufolge die Sozialleistungen für Asylbewerber reduzieren, die bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt haben. Dublin-Fälle sollten nur noch gekürzte Leistungen erhalten, heißt es der „Welt am Sonntag“ zufolge in einem Beschluss, der infolge der Dezember-Konferenz der Länderchefs an die Bundesregierung versandt wurde. Das Asylbewerberleistungsgesetz solle entsprechend erweitert werden.

Dem Dublin-Abkommen zufolge ist grundsätzlich das Land für einen Asylbewerber zuständig, in dem er erstmals den Boden der EU betreten hat.

Von den Kürzungen wie sie die Ministerpräsidenten fordern könnte dem Bericht zufolge mehr als ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber betroffen sein: So standen im ersten Halbjahr 2018 rund 77.000 Asylerstanträgen rund 30.000 so genannte Übernahmeersuchen entgegen.

In diesen Fällen kam das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu dem Ergebnis, dass ein anderer Dublin-Staat für sein Asylverfahren zuständig sei und bat das jeweilige Land, den Migranten zurückzunehmen. Rund 21.000 Mal erteilten die angefragten Staaten ihre Zustimmung, weil sie die Einschätzung der deutschen Seite teilten, dass sie zuständig seien.

Tatsächlich überstellt wurden aber nur 4922 dieser Dublin-Fälle wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage hervorgeht. In den vergangenen Jahren war die Erfolgsquote sogar noch schlechter. (afp)



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