Sondierungspapier von Union und SPD im Wortlaut (Teil 1)
Union und SPD haben sich am Freitag auf ein 28-seitiges Sondierungspapier geeinigt. Im Folgenden dokumentiert die dts Nachrichtenagentur den Wortlaut des Textes (Teil 1):
„Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD Präambel – Wir erleben neue politische Zeiten mit vielfältigen Herausforderungen für Deutschland sowohl international als auch national. Deutschland ist weltweit ein anerkannter Partner. Die Wirtschaft boomt, noch nie waren so viele Menschen in Arbeit und Beschäftigung.
Das ist auch Ergebnis der Regierungszusammenarbeit von CDU, CSU und SPD. Das Wahlergebnis zeigt aber auch, dass viele Menschen unzufrieden waren. Daraus werden wir die entsprechenden Schlüsse ziehen. Wir wollen sichern, was gut ist, aber gleichzeitig den Mut zur Erneuerung und Veränderung beweisen. Wir werden die Probleme anpacken, die die Menschen in ihrem Alltag bewegen, und uns mutige Ziele für die nächsten vier Jahre setzen.
Wir werden für Stabilität und Zusammenhalt ebenso wie für Erneuerung und Sicherheit in unserem Land arbeiten. Die großen Fragen unserer Zeit wollen wir entschlossen lösen. Wir wollen:
- einen neuen europapolitischen Aufbruch,
- den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken und die entstandenen Spaltungen überwinden,
- unsere Demokratie beleben,
- dass die Menschen bei uns die vielfältigsten Chancen nutzen und in Sicherheit leben können,
- die Familien stärken und gleiche Bildungschancen für alle,
- unser Land erneuern, in die Zukunft investieren und Innovationen fördern, damit wir unseren Wohlstand ausbauen und auch zukünftig mit der weltweiten Dynamik mithalten können,
- den digitalen Wandel von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft für alle Menschen positiv gestalten,
- einen größeren Beitrag leisten, um weltweit zu besseren Lebensbedingungen und Chancen beizutragen.
Wir wollen eine stabile und handlungsfähige Regierung bilden, die das Richtige tut.
Dabei streben wir einen politischen Stil an, der die öffentliche Debatte belebt, Unterschiede sichtbar bleiben lässt und damit die Demokratie stärkt.
Europa I. Ein neuer Aufbruch für Europa
Die Europäische Union ist ein historisch einzigartiges Friedens- und Erfolgsprojekt und muss es auch künftig bleiben. Sie verbindet wirtschaftliche Integration und Wohl- stand mit Freiheit, Demokratie und sozialer Gerechtigkeit. Kern dieser europäischen Vision ist, dass die EU ihre gemeinsame politische und wirtschaftliche Kraft nutzt, um Frieden nach außen und Sicherheit und Wohlstand nach innen zu schaffen.
Deutschland hat Europa unendlich viel zu verdanken. Auch deshalb sind wir seinem Erfolg verpflichtet. Für Deutschland ist ein starkes und geeintes Europa der beste Garant für eine gute Zukunft in Frieden, Freiheit und Wohlstand. Die globalen Kräfteverhältnisse haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert – politisch, wirtschaftlich und militärisch.
Neue Schwerpunktsetzungen der USA, das Erstarken Chinas und die Politik Russlands machen deutlich: Europa muss sein Schicksal mehr als bisher in die eigenen Hände nehmen. Nur gemeinsam hat die EU eine Chance, sich in dieser Welt zu behaupten und ihre gemeinsamen Interessen durchzusetzen. Nur gemeinsam können wir unsere Werte und unser solidarisches Gesellschaftsmodell, das sich mit der Sozialen Marktwirtschaft verbindet, verteidigen. Deshalb braucht die EU eine Erneuerung und einen neuen Aufbruch.
II. Wir wollen ein Europa der Demokratie und Solidarität
- Wir wollen den Zusammenhalt Europas auf Basis seiner demokratischen und rechtstaatlichen Werte auf allen Ebenen vertiefen und das Prinzip der wechselseitigen Solidarität stärken.
- Wir wollen, dass sich Deutschland aktiv in die Debatte über die Zukunft der EU und eine Stärkung der europäischen Integration einbringt.
- Wir wollen ein Europa der Demokratie mit einem gestärkten Europäischen Parlament und einem lebendigen Parlamentarismus auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene.
- Wir wollen Europa bürgernäher und transparenter machen und dadurch neues Vertrauen gewinnen.
- Die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte und Prinzipien, auf denen die europäische Einigung ruht, müssen noch konsequenter als bisher innerhalb der EU durchgesetzt werden.
III. Wir wollen ein Europa der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionen
- Investitionen in Europa sind Investitionen in eine gute Zukunft unseres Landes. Wachstum und Wohlstand in Deutschland sind auf das Engste mit Wachstum und Wohlstand in Europa verknüpft. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihre Wachstumskräfte im Kontext der Globalisierung stärken, um zukunftsgerechte Arbeitsplätze in der EU zu sichern und neue zu schaffen: Das ist Basis unseres künftigen Wohlstands.
- Die Soziale Marktwirtschaft, die auf Unternehmensverantwortung, Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und einer fairen Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands beruht, braucht eine Renaissance, gerade in Zeiten der Digitalisierung.
- Wir stärken in der EU die strategische Forschungspolitik, die Innovationsfähigkeit und vollenden den digitalen Binnenmarkt. Wir wollen die Investitionskräfte in Europa auch dadurch stärken, dass wir Initiativen wie das europäische Investitionsprogramm EFSI, fortführen und ausbauen.
IV. Wir wollen ein Europa der Chancen und der Gerechtigkeit
- Europa muss ein Kontinent der Chancen sein, besonders für junge Menschen. Sie sind Europas Zukunft. Wir wollen, dass junge Menschen ihre Hoffnungen auf Europa setzen können. Wir wollen, dass sie gute Jobs finden, sich frei und mobil in Europa bewegen können, dass sie im Austausch mit anderen Freundschaften schließen und europäisches Zusammenleben praktisch erfahren können. Deshalb wollen wir die Jugendarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln der EU bekämpfen und die Austauschprogramme wie Erasmus+ ausbauen.
- Soziale Grundrechte, insbesondere das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU wollen wir in einem Sozialpakt stärken. Wir wollen faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine bessere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik.
- Wir wollen einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten entwickeln. Wer konsequent gegen Lohndumping und soziale Ungleichheiten in wirtschaftlich schwächeren Ländern in Europa kämpft, sichert auch den Sozialstaat und die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland.
- Wir wollen faire Mobilität fördern, jedoch missbräuchliche Zuwanderung in die Systeme der sozialen Sicherheit unterbinden.
- Wir wollen mehr Vergleichbarkeit von Bildungsstandards in der EU.
- Wir bekämpfen Steuerdumping, -betrug und -vermeidung und Geldwäsche gleichermaßen international und in der EU. Wir unterstützen eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne Google, Apple, Facebook und Amazon.
- Unternehmen dürfen sich künftig nicht mehr ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen können, indem sie die Staaten der EU gegeneinander ausspielen. Steuerdumping muss unterbunden werden.
- Wir unterstützen eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern. Es muss damit das Prinzip gelten, dass das Land des Gewinns auch das Land der Besteuerung ist. Wir wollen mit Frankreich zusammen hierfür eine Initiative ergreifen, auch um eine europäische Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen in diesem Bereich, nicht zuletzt in den USA, zu geben.
- Die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer wollen wir zum Abschluss bringen.
V. Wir wollen ein Europa des Friedens und der globalen Verantwortung
- Globale Herausforderungen brauchen europäische Antworten. Wir sind uns einig in der klaren Absage an Protektionismus, Isolationismus und Nationalismus. Wir brauchen international mehr und nicht weniger Kooperation.
- Lokale Herausforderungen können nur lokal wirklich gelöst werden. Deshalb brauchen wir gelebte Subsidiarität, auch um die Handlungsspielräume von Kommunen und Ländern zu stärken.
- Die gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik muss im Sinne einer Friedensmacht Europa gestärkt werden. Sie muss dem Prinzip eines Vorrangs des Politischen vor dem Militärischen folgen und auf Friedenssicherung, Entspannung und zivile Krisenprävention ausgerichtet sein. Wir wollen die Zusammenarbeit bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (PESCO) stärken und mit Leben füllen.
- In der Flüchtlings- und Migrationspolitik muss die EU ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden und zugleich Migration besser ordnen und steuern. Wir wollen Fluchtursachen umfassend bekämpfen, die Außengrenzen der EU wirksamer gemeinsam schützen sowie eine solidarische Verantwortungsteilung in der EU schaffen.
- Wir wollen mit einer kohärenten Afrika-Strategie die Zusammenarbeit mit Afrika auf allen Ebenen ausbauen.
- Wir wollen eine offene und faire Handelspolitik, die allen zugutekommt und auf Wachstum, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zielt.
- Die EU muss beim Klimaschutz international eine Vorreiterrolle einnehmen und für eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens eintreten.
- Die EU braucht auch eine gemeinsame Außen- und Menschenrechtspolitik. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die EU in ihrer Handlungsfähigkeit stärken, insbesondere auch das Europäische Parlament.
Wir wollen die EU finanziell stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann: Dafür werden wir bei der Erstellung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens Sorge tragen.
Dabei befürworten wir auch spezifische Haushaltsmittel für wirtschaftliche Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die Unterstützung von Strukturreformen in der Eurozone, die Ausgangspunkt für einen künftigen Investivhaushalt für die Eurozone sein können.
Wir sind auch zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit.
Wir wollen in diesem Sinne und insbesondere auch in enger Partnerschaft mit Frankreich die Eurozone nachhaltig stärken und reformieren, sodass der Euro globalen Krisen besser standhalten kann. Wir wollen fiskalische Kontrolle, wirtschaftliche Koordinierung in der EU und der Eurozone sowie den Kampf gegen Steuerbetrug und aggressive Steuervermeidung vorantreiben.
Die dazu aus den Mitgliedstaaten und von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge werden wir prüfen. Den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wollen wir zu einem parlamentarisch kontrollierten Europäischen Währungsfonds weiterentwickeln, der im Unionrecht verankert sein sollte. Insgesamt lassen wir uns davon leiten, dass die EU für Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten ebenso wie für ihre Bürgerinnen und Bürger stehen muss. Das Prinzip der wechselseitigen Solidarität muss auch für den EU-Haushalt gelten.
Zugleich muss auch künftig das Prinzip gelten, dass Risiko und Haftungsverantwortung verbunden sind. Die Erneuerung der EU wird nur gelingen, wenn Deutschland und Frankreich mit ganzer Kraft gemeinsam dafür arbeiten. Deshalb wollen wir die deutsch-französische Zusammenarbeit weiter stärken und erneuern.
Ein neuer Elysee-Vertrag ist hierzu ein erster und wichtiger Schritt.
Deutschland und Frankreich müssen insbesondere auch Innovationsmotor sein und werden dies in Vorhaben, wie der Erforschung künstlicher Intelligenz, unter Beweis stellen. Wir wollen gemeinsame Positionen möglichst zu allen wichtigen Fragen der europäischen und internationalen Politik entwickeln und in Bereichen, in denen die EU mit 27 Mitgliedstaaten nicht handlungsfähig ist, vorangehen.
Wirtschaft, Digitalisierung, Bürokratie, Verkehr und Infrastruktur
I. Wirtschaft/Digitalisierung/Bürokratie – Die Soziale Marktwirtschaft ist der Motor, der unser Land wirtschaftlich nach vorn gebracht hat.
Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel und abnehmender gesellschaftlicher Zusammenhalt stellen uns vor zahlreiche Herausforderungen.
Wir wollen mit Hilfe der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, wie fairer Wettbewerb, Unternehmerverantwortung, Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und gerechte Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in zehn, fünfzehn Jahren noch Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung haben. Eine starke Wirtschaft bedeutet für uns immer auch, dass alle gerecht an den Erfolgen beteiligt werden.
Unser Ziel ist Vollbeschäftigung. Insbesondere Langzeitarbeitslose gilt es, besser zu fördern und zu aktivieren und ihnen den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Sozialabgaben wollen wir im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren.
Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, werden wir eine Fachkräftestrategie entwickeln und sie auf drei Säulen stellen: die inländischen, die innereuropäischen und die internationalen Potenziale.
Im Inland setzen wir uns vor allem für eine bessere Beschäftigung von Frauen, die Qualifizierung von geringqualifizierten Beschäftigten und bessere Rahmenbedingungen für ältere Beschäftigte ein. Diese Aufgaben erfordern eine stärkere gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die berufsbezogene Weiterbildung.
Zudem wollen wir durch Qualifizierung und Weiterbildung Langzeitarbeitslosen und Bildungsabbrechern bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern.
Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden.
Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten. Wir werden das Außenhandelsförderinstrumentarium, insbesondere in Bezug auf neue Märkte und mit dem Schwerpunkt Afrika, weiterentwickeln.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ soll weiterhin auch und gerade die wirtschaftlichen Strukturprobleme ländlicher und städtischer Räume adressieren. Wir werden ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen entwickeln, das allen Bundesländern gerecht wird.
Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland, indem wir etwa im ersten Jahr der Gründung die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren und die Bedingungen für Wagniskapital verbessern.
Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten verringern. Wir schaffen Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen.
Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ ein. Wir brauchen eine Modernisierung des Kartellrechts in Bezug auf die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaftswelt. Für die Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen, das wir stärken wollen, werden wir die entsprechenden Bedingungen schaffen.
Wir werden insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen eine steuerliche Förderung einführen, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt. Investitionen von Unternehmen in die Digitalisierung werden wir durch steuerliche Anreize unterstützen.
Wir wollen den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025 erreichen. Hierfür werden wir die Erlöse aus der Vergabe der UMTS- und 5G-Lizenzen zweckgebunden bereitstellen. Dabei sollen zukünftig nur die Ausbauschritte förderfähig sein, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden.
Die Lizenzvergabe werden wir mit Ausbauauflagen kombinieren, um bestehende Funklöcher zu schließen und 5G dynamisch aufzubauen. Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus. Dabei wollen wir Synergien mit den Ländern sicherstellen.
Wir wollen die Digitalisierung der Verwaltung und werden ein zentrales, einheitliches digitales Portal für Bürger und Unternehmen schaffen. Die Umsetzung werden wir mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode vorantreiben. Wir werden gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten.
II. Verkehr und Infrastruktur
Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches Wachstum und für Arbeitsplätze in allen Regionen.
Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen wie demografischer Wandel, Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung meistern. Dazu werden wir unsere Infrastruktur weiter ausbauen und modernisieren und die großen Chancen von digitalen Innovationen, wie automatisiertes und vernetztes Fahren und von alternativen Antrieben auf allen Verkehrsträgern, nutzen.
Wir werden den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau für die Verkehrsinvestitionen mindestens auf dem heutigen Niveau fortführen. Wir werden die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erhöhen und dynamisieren.
Wir werden ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz verabschieden. Damit wollen wir deutliche Verbesserungen und noch mehr Dynamik in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen erreichen. Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern.
Die Mobilitätspolitik ist dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet. Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen.
Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie zum Beispiel der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenverkehrs; effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen sowie der Verstetigung der Mittel im Rahmen des Nationalen Forums Diesel.
Wir setzen uns dabei für ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften ein.
Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
SPD und Union bekennen sich beide zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, eine Perspektive eröffnet wird.
Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Dazu schaffen wir ein neues Regelinstrument im SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ und ermöglichen auch in den Ländern den Passiv-Aktiv-Transfer.
Wir stellen uns eine Beteiligung von 150.000 Menschen vor. Die Finanzierung des Programms muss über den Eingliederungstitel gewährleistet werden, den wir hierfür um eine Milliarden Euro jährlich aufstocken werden. Wir werden den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent senken.
Mit dem Ziel, breiten Bevölkerungsteilen einen beruflichen Aufstieg und die Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt nachhaltig zu fördern, wollen wir gemeinsam mit den Sozialpartnern eine nationale Weiterbildungsstrategie entwickeln.
Wir werden das Angebot der Bundesagentur für Arbeit so ausgestalten, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung haben. Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Nach drei Monaten Arbeitslosigkeit soll die Bundesagentur für Arbeit mit den betroffenen Menschen Maßnahmen entwickeln, um ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu fördern.
Wir wollen die Zumutbarkeit bei der Vermögensverwertung und das Schonvermögen im SGB II überprüfen.
Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2019 evaluieren. Das Zeitalter der Digitalisierung wollen wir als Chance für mehr und bessere Arbeit nutzen. Wir wollen deshalb neue Geschäftsmodelle fördern und gleichzeitig die Tarifbindung stärken.
Die Arbeit auf Abruf nimmt zu, wir wollen jedoch sicherstellen, dass der Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform hat. Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können.
Wir wollen Familien in ihrem Anliegen unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu Modelle entwickeln, mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann. Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt.
Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:
- Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
- Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen.
- Für Unternehmensgrößen von 45 bis 200 Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeitern der Anspruch gewährt werden muss. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen.
- Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren.
- Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann der Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen.
Familie, Frauen und Kinder
I. Familien – Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.
Sie zu stärken und zu entlasten ist unser Ziel. Wir werden alle Familien finanziell entlasten, die Kinderbetreuung verbessern und mehr Zeit für Familie ermöglichen. Die Rechte der Kinder werden gestärkt.
CDU/CSU und SPD sind sich in den folgenden Punkten einig: Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöhen – in zwei Teilschritten (zum 01.07.2019 um zehn Euro, zum 01.01.2021 um weitere 15 Euro).
Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien den Kinderzuschlag erhöhen.
Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden. Wir werden die harte Abbruchkante abschaffen und sorgen so dafür, dass die Leistung bei steigendem Einkommen langsam ausläuft.
Damit wollen wir die Leistungsbereitschaft fördern und Anreize zur Aufnahme und Steigerung von Erwerbsarbeit der Eltern setzen. Wir wollen die Beantragung dieser Leistung für Familien entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen.
Auch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, unter anderem sollen hierzu das Schulstarterpaket erhöht und die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit.
Dafür werden wir jährlich laufende Mittel zur Verfügung stellen. Hierbei wollen wir sowohl die Vielfalt der Betreuungsangebote beibehalten als auch die Länderkompetenzen wahren. Die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) werden wir hierzu entsprechend umsetzen.
Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir das SGB VIII nutzen.
II. Kinder stärken Kinderrechte ins Grundgesetz
Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern.
III. Mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Mit dem Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir in der vergangenen Legislaturperiode einen Meilenstein gesetzt. Diesen Weg werden wir weitergehen und bei der regelmäßigen Berichterstattung der Bundesregierung ein besonderes Augenmerk auf Unternehmen ohne Frauen in Führungspositionen legen, die sich eine Zielgröße „Null“ geben.
Wir wollen die Wirksamkeit des Gesetzes verbessern, indem wir die Nichteinhaltung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände und Führungsebenen und die Begründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe „Null“ sanktionieren entsprechend den Bestimmungen des §335 HGB.
Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Wir wollen daher die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 erreicht haben.
Dazu werden wir dieses Ziel für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben. Wir wollen prüfen, wie eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung umgesetzt werden kann.
Strukturelle Ungleichgewichte von Frauen am Arbeitsmarkt, die zur Entgeltlücke wesentlich beitragen, wollen wir gezielt abbauen. Dazu werden wir unter anderem finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an.
Beschäftigte in Unternehmen ab 200 Beschäftigten können seit dem 6. Januar 2018 erstmals einen individuellen Auskunftsanspruch geltend machen und Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen. Für Betroffene werden wir bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote schaffen.
Im Juli 2019 ist eine erste Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes durch die Bundesregierung vorzulegen. Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der entsprechenden Berichtspflichten und Auskunftsansprüche legen. Auf der Grundlage der ersten Erfahrungen ist über weitere erforderliche Schritte zu entscheiden.
IV. Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern –
Wir werden ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen.
Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir sind in diesem Zusammenhang bereit, ein Investitions- und Sanierungsprogramm aufzulegen, Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeit/innen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen.
Um für die betroffenen Frauen den Zugang zu ermöglichen und ihnen bei der Tragung der Unterbringungskosten zu helfen, werden wir prüfen, ob und wie weit im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes eine vorläufige Übernahme der Kosten bei gleichzeitigem Übergang der Unterhaltsforderung auf den Kostenträger verankert werden kann.
Wir werden das bundesweite Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Frauen ausbauen, besser bewerben und durch adäquate Online-Beratungsangebote ergänzen. Die anonymisierte Beweissicherung bei Gewalt- und Missbrauchsfällen werden wir in ganz Deutschland ermöglichen.
Bildung und Forschung – Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Schlüsselthemen für Deutschlands Zukunft.
Es gilt, technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen zu fördern, gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns konstitutiv. Für das Chancenland Deutschland werden wir zusätzliche Mittel mobilisieren.
Dabei sind folgende Projekte prioritär:
- Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir einen nationalen Bildungsrat einrichten. Wir werden eine Investitionsoffensive für Schulen in Deutschland auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen. Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c GG anpassen (Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf die Kommunen). Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder. Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir das SGB VIII nutzen.
- Die Bundesaufwendungen für Studienplätze im Rahmen des Hochschulpaktes sind für die Hochschulen unverzichtbar. Um vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Studiennachfrage eine qualitativ hochwertige Lehre sicherzustellen, werden wir die Bundesmittel auf Grundlage des neu geschaffenen Art. 91b GG dauerhaft verstetigen. Die konkreten Förderkriterien können periodisch mit den Ländern und Hochschulen ausverhandelt werden. Für uns stehen die Qualität von Forschung und Lehre und die Berufschancen der Studierenden (Absolventenstudien) im Mittelpunkt. Gleichzeitig wollen wir die Weiterbildungsangebote der Hochschulen ausweiten.
- Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es, die förderbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis 2021 eine Trendumkehr, d.h. einen Aufwuchs bei der Zahl der Geförderten, zu erreichen. Wir werden die Stipendienkultur und Begabtenförderwerke in Deutschland weiter stärken.
- Die Berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt modernisieren und stärken. Dazu gehören eine Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen vor dem Hintergrund der Digitalisierung und eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes. In diesem Rahmen werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen. Zudem wollen wir innovative Qualifizierungswege wie die höhere Berufsbildung und das duale Studium stärken. Im Interesse der Fachkräftesicherung bei Sozial- und Pflegeberufen werden wir finanzielle Ausbildungshürden abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an.
- Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.
- Für strukturschwache Regionen, in denen es an unternehmerischer Innovationskraft fehlt, werden wir zielgenaue Förderinstrumente entwickeln, z.B. durch das Programm „WIR Wandel in der Region durch Innovation“. Die östlichen Bundesländer werden wir bei ihren Anstrengungen in der Wissenschafts- und Innovationspolitik besonders unterstützen.
- Die Hightech-Strategie wird weiterentwickelt und auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen fokussiert. Dabei werden wir neue Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen und des Wissenstransfers in die Wirtschaft entwickeln. Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsförderung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer Forschungspolitik.
- Den Pakt für Forschung und Innovation setzen wir ab dem Jahr 2021 mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens drei Prozent auf Basis der bewährten Bund-Länder-Schlüssel fort.
Soziales, Rente, Gesundheit und Pflege
I. Rente – Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein.
Dazu gehört die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut. Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 gesetzlich absichern.
Dafür werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird.
Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert.
Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen 10 Prozent oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.
Berechtigt sind Versicherte, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung. Dabei wollen wir klarstellen, dass die Bezieher von Grundsicherung im Alter in ihrem selbst genutzten Haus oder ihrer Wohnung im Regelfall weiterhin wohnen können.
Die Abwicklung der „Grundrente“ erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen. Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können.
Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben. Danach wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben. Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln.
Wir wollen Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten und damit auch das Angebot der Flexi-Rente nachhaltig gestalten. Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind.
Dabei sollen diese zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und als Opt-out-Lösung anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Zudem werden wir die Mindestkrankenversichungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan.
Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen.
Wir wollen die Mütterrente II einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut.
Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Punkt sollen für Mütter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben. Der Bund wird schrittweise einen höheren Anteil bei den Erstattungen an die Rentenversicherung für die Ansprüche aus den Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR übernehmen und damit die ostdeutschen Bundesländer entlasten (AAÜG).
II. Gesundheit – Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen auf die Solidarität der Gesellschaft vertrauen können.
Wir werden sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort. Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen müssen ausgebaut und verstärkt werden.
Zur Erreichung einer sektorenübergreifenden Versorgung wollen wir nachhaltige Schritte einleiten, insbesondere bei der Notfallversorgung. Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehört für uns neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch eine wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort.
Darüber hinaus sind deutlich erhöhte Investitionen in Krankenhäuser für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung notwendig. Wir wollen die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung aus Steuermitteln für die Bezieher von ALG II.
Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden.
III. Pflege – Wir wollen die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern.
Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert. Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.
Im Krankenhausbereich streben wir eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen an, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Wir wollen 8.000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen. Dem Sofortprogramm müssen weitere Schritte folgen.
Deshalb entwickeln wir verbindliche Personalbemessungsinstrumente, auch im Hinblick auf die Pflegesituation in der Nacht. Dieses Programm umfasst unter anderem eine Ausbildungsoffensive, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie eine Weiterqualifizierung von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften.
Wir wollen in einer „Konzertierten Aktion Pflege“ eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege. Dazu gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige unterstützen. Deren Situation wollen wir auch durch einen besseren Zugang zu Rehabilitationsleistungen verbessern.
Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, werden wir dergestalt erweitern, dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.
Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Heilberufen abschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde. Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“
(dts)
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