Solidaritätszuschlag soll ab 2021 wegfallen: Wie hoch sind künftig die Freibeträge?
Die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags soll die deutschen Steuerzahler künftig spürbar entlasten. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor, dass der Soli ab 2021 für rund 90 Prozent der Steuerzahler komplett entfällt; weitere 6,5 Prozent sollen zumindest teilweise bessergestellt werden.
Die CDU begrüßte die Pläne, will sich langfristig aber weiter für eine vollständige Soli-Abschaffung einsetzen.
Die Reform des Solidaritätszuschlags solle in einem ersten Schritt vor allem den Beziehern niedrigerer und mittlerer Einkommen zu Gute kommen, heißt es in dem Gesetzentwurf, der nun in die Ressortabstimmung geht und der AFP am Samstag vorlag.
Dass den Steuerzahlern dann höhere Nettoeinkommen auf dem Konto bleiben, soll demnach auch die Kaufkraft der Verbraucher und damit die Binnenkonjunktur ankurbeln.
Freibeträge werden angehoben
Erreicht werden soll dies durch eine deutliche Anhebung der sogenannten Freigrenzen. Bislang wird der Soli bei all denjenigen erhoben, die bei einer Einzelveranlagung 972 Euro beziehungsweise bei der Zusammenveranlagung von Ehepartnern 1944 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlen. Künftig sollen hier 16.956 und 33.912 Euro gelten – also erheblich mehr. Für neun von zehn Steuerzahlern würde der Soli damit komplett wegfallen.
Oberhalb der Freigrenzen soll zudem eine „Milderungszone“ gelten. Das bedeutet, dass der Soli nicht sofort in voller Höhe erhoben wird, sondern erst nach und nach steigt. Damit würden künftig weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler im Vergleich zu heute entlastet.
Konkret bedeuten die Pläne, dass etwa bei einem unverheirateten Arbeitnehmer der Soli ab 2021 bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro komplett entfallen würde. Der volle Zuschlag – derzeit sind es 5,5 Prozent der Einkommenssteuer – müsste erst ab einem Bruttojahreslohn von 109.451 Euro entrichtet werden.
In der Beispielrechnung für ein Ehepaar, das mit einem jährlichen Bruttolohn von zusammengerechnet rund 74.000 Euro derzeit einen Soli in Höhe von 565 Euro zahlt, würde dies künftig vollständig entfallen. Um insgesamt knapp zehn Milliarden Euro sollen die deutschen Steuerzahler ab 2021 so entlastet werden; bis 2024 soll dieser Betrag auf mehr als zwölf Milliarden Euro ansteigen.
Entlastung für den Mittelstand sind überfällig
CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak begrüßte die Pläne. Damit werde dafür gesorgt, „dass endlich die Menschen, die in der Mitte der Gesellschaft stehen und dafür sorgen, dass der Laden läuft, spürbar entlastet werden“, sagte Ziemiak AFP. Dies sei längst überfällig. Langfristig will sich die CDU nach seinen Angaben aber weiter für einen vollständigen Soli-Abbau einsetzen.
Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf Entlastungen beim Soli für „rund 90 Prozent“ der Steuerzahler geeinigt, nicht aber für die oberen zehn Prozent der Einkommensbezieher. Die CDU hatte sich auf ihrem Parteitag Ende 2018 allerdings auf die Forderung nach einer kompletten Streichung des Soli festgelegt.
SPD-Fraktionsvize Achim Post bekräftigte am Samstag, dass die Sozialdemokraten eine vollständige Abschaffung ablehnen. „Wir wollen Schritt für Schritt mehr Steuergerechtigkeit erreichen, sicher aber nicht milliardenschwere Steuergeschenke verteilen“, erklärte er. „Das Geld könnten wir besser für Investitionen in Bildung und Klimaschutz gebrauchen.“ 2018 nahm der Bund insgesamt fast 19 Milliarden Euro durch den Soli ein.
Auf einen vollständigen Soli-Abbau pochte indes auch FDP-Fraktionsvize Michael Theurer. CSU und CDU müssten „endlich beim Soli liefern und die SPD muss ihre unsägliche Blockade gegen Entlastungen des Mittelstands beenden“, erklärte er. „Erst danach kann die Groko auf neue Glaubwürdigkeit bei Verbrauchern und Unternehmen für ihre Klima-Entlastungsversprechen hoffen.“
Die Einnahmen fließen an den Bund
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 zunächst befristet eingeführt, um nach der Wiedervereinigung die Kosten für den Aufbau Ost zu bewältigen. Anfangs wurde der Soli als 7,5-prozentiger Aufschlag auf die Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer erhoben. Seit 1995 sind es 5,5 Prozent.
Seit 1995 gilt der Solidaritätszuschlag grundsätzlich unbefristet. Die Einnahmen fließen allein dem Bund zu und sind nicht zweckgebunden. Zahlen müssen den Soli gleichermaßen die Steuerzahler im Westen und im Osten.
Über ein Ende des Solidaritätszuschlags oder die Weiterverwendung der Mittel wird seit langem diskutiert. In ihren Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgehalten, in einem „deutlichen ersten Schritt“ ab 2021 „rund 90 Prozent aller Zahler“ zu entlasten. (afp/dpa)
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