Soldatenimpfpflicht erhitzt Gemüter – Anwalt sieht darin „eine politische Entscheidung“

Die Enttäuschung bei Kritikern der COVID-Impfung ist groß. Sie hatten sich ein anderes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig im Prozess zur Duldungspflicht der Basisimpfungen erhofft.

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Es war offensichtlich, dass viele Anwesende auf ein anderes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesetzt hatten. Lange Gesichter, Tränen in den Augen, Sprachlosigkeit. Am Donnerstagvormittag (7. Juli) zerplatzte die Hoffnung, dass die COVID-Impfung für Soldaten zu den Akten gelegt wird wie eine Seifenblase.

Schon im Vorfeld hatte es kritische Meinungen gegeben. Wird das Gericht dem Vortrag der Anwälte der Soldaten folgen? Oder wird es, ähnlich wie in der Entscheidungen über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht des Bundesverfassungsgerichts eine Entscheidung im Sinne der staatlichen Agenda geben?

Der Erste Wehrdienstsenat des Gerichts machte unmissverständlich deutlich, dass es der Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums nicht nur zu dem Zeitpunkt folgt, als die COVID-Impfung im November 2021 verpflichtend als Basisimpfung aufgenommen wurde. Auch aktuell würden die Vorteile der Impfung überwiegen. Ein Anwalt der Offiziere äußerte an dem Urteil heftige Kritik. Unverständnis gab es auch seitens der hinzugezogenen Gutachter.

Gericht: Vorteile der Impfungen überwiegen

Dr. Carsten Tegethoff, Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, sagte im Anschluss an die Urteilsverkündung gegenüber Epoch Times: „Ausgangspunkt ist, dass die Soldaten verpflichtet sind, sich gesund zu erhalten, um damit auch die Funktionsfähigkeit und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Soldaten körperliche Eingriffe dulden müssen.“ Dies könne auch die Impfung gegen eine übertragbare Erkrankung sein; im vorliegenden Fall die COVID-Impfung.

Er begründete diese gesetzliche Regelung damit, dass der militärische Dienst dadurch geprägt sei, dass die Soldaten eng zusammenarbeiten – sowohl etwa in Fahrzeugen, Schiffen oder in U-Booten – und auch in Kasernen eng zusammenleben. Dadurch sei die Gefahr groß, dass die Einsatzfähigkeit durch die Übertragung von Krankheiten gefährdet werden könnte.

Auf dieser Grundlage habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Vorteile einer COVID-Impfung zum Zeitpunkt der Anordnung der Basisimpfung im November 2021 die mit der Impfung verbundenen Gefahren insbesondere mit Blick auf die Nebenwirkungen überwog.

Als Vorteile nannte der Pressesprecher zum damaligen Zeitpunkt die Verringerung des Ansteckungs- und Übertragungsrisikos sowie den Schutz vor schweren Verläufen. Auch wenn die Impfung angesichts von Omikron nicht mehr so wirksam gegen Übertragung und Ansteckung sei, gelte weiterhin: „Die Impfung ist für die Soldaten auf dieser Grundlage zumutbar. Sie ist auch vor allen Dingen geeignet und erforderlich, um die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten.“

Hausaufgaben für Ministerium

Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Bundesministerium der Verteidigung die „Hausaufgabe“ auf, die Entwicklung zu beobachten, insbesondere die Wirksamkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen in Bezug auf den Schutz vor Übertragung, Ansteckung und schweren Verläufen. Sollte sich die Sachlage ändern, werde das Ministerium vor Anordnung einer erneuten Impfung prüfen müssen, ob es an der Verpflichtung zur Impfung festhält oder nicht, so Tegethoff.

Auf die Aussage, dass das Gericht nur sehr wenig auf die Gefahr für Leib und Leben, schwere Nebenwirkungen und Todesfälle nach Impfungen eingegangen sei, entgegnete der Pressesprecher:

„Das Gericht hat sehr wohl die Nebenwirkungen der Schutzimpfung in seine Entscheidungsfindung einbezogen. Es hat im Verfahren mehrere Sachverständige sowohl der Klägerseite als auch des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) angehört und sich auf der Grundlage sämtlicher Aussagen seine Überzeugung gebildet. Und im Bereich der Nebenwirkungen hat es die Sachverständigenaussagen entsprechend gewürdigt.“

Das Gericht habe sich mit den verschiedenen Analyseverfahren auseinandergesetzt und die Methode des PEI für tragfähig erachtet. Dies sei bei der Entscheidung ebenso herangezogen worden wie der Umstand, „dass der Impfstoff in einem ordnungsgemäßen Verfahren zugelassen ist“.

„Eine politische Entscheidung“

Auf Tobias Ulbrich, einer der Anwälte der Offiziere, wirkte der gerichtliche Beschluss „als gäbe es eine Presseerklärung der Bundesregierung“. Das habe nichts damit zu tun, was der Senat in der Beweisaufnahme zur Kenntnis genommen hatte. „Er hat schlicht und ergreifend den gesamten Vortrag von der Beschwerdeführerseite ignoriert“, so der Anwalt.

Wozu braucht man einen Sicherheitsbericht, wenn die wesentlichen Kerne nicht enthalten sind? Fälle von Myokarditis und Perikarditis, die er in seiner Kanzlei massenhaft als Impfschäden bearbeitet, würden vom PEI gar nicht erst aufgeführt. „Der Senat hat nicht ein Wort über die Gefahren für Leib und Leben gemäß Paragraf 17 Absatz 4 Soldatengesetz verloren. Dazu wurde umfassend vorgetragen, aber kein einziger Satz im Rahmen der Begründung – wahrscheinlich passt es nicht“, so Ulbrich.

„Es ist eine politische Entscheidung, die wahrscheinlich als Presseerklärung der Bundesregierung vorbereitet war“, bekräftigte der Anwalt weiter. „Möglicherweise wurde da auch nachts ordentlich Einfluss genommen. Ich will das nicht ausschließen. Das ist ein politischer Prozess, und [er] zeigt, dass die Judikatur sich der Exekutive unterordnet.“

Oberstleutnant Marcus Baier, einer der beiden am Verfahren beteiligten Offiziere, äußerte gegenüber Epoch Times, er habe das höchstrichterliche Urteil zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren. Das Gericht habe die Fakten nicht so gesehen, wie sie durch die Anwälte für die Beschwerdeführer vorgetragen wurden. „Natürlich schwingt eine Enttäuschung mit, die kann man nicht verhehlen, aber ich habe das so zur Kenntnis zu nehmen.“

„Organisatorisches Versagen“

Der seitens der Beschwerdeführer herangezogene Sachverständige für Risikomanagement, Professor Werner Bergholz, zeigte sich nach der Urteilsverkündung am 7. Juli „milde ausgedrückt etwas enttäuscht“. Während der Beweisaufnahme hatte er Fragen an die Vertreter des PEI gestellt, die erkennen ließen, dass es beim PEI keinen integrierten Prozess gibt, der umfassend das Risiko und die Sicherheit der Wirkstoffe berücksichtigt. Er kritisierte die Berechnungsmethode und die Untersuchungen, die zur Risikobewertung für die COVID-Impfstoffe führen. Im Ergebnis fehle eine wirklich umfassende Betrachtung aller Aspekte, ob die Impfstoffe sicher sind oder nicht.

„Das ist ein organisatorisches Versagen, das darf nicht sein. Wenn ich jetzt Auditor des Paul-Ehrlich-Instituts wäre nach ISO 9001, wären die genau aus diesem Grund krachend durchgefallen. Das ist ein solch schweres Manko“, so Bergholz.



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