Soldatenimpfpflicht: Anwälte reichen Befangenheitsantrag gegen Senatsmitglieder ein
Noch immer warten die Anwälte der beiden Luftwaffenoffiziere auf die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur sogenannten Soldatenimpfpflicht. Am 7. Juli hatten die Richter verkündet, dass Soldaten sich gegen COVID-19 impfen lassen müssen. Die Impfung gilt seit dem 24. November 2021 als verbindliche Basisimpfung für Soldaten, doch nicht alle Wehrkräfte haben sich impfen lassen. Ina Oertel, Pressesprecherin des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, teilte gegenüber Epoch Times mit, dass es sich durchaus noch ein bis zwei Monate hinziehen könne, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Indes laufen bei Gericht weitere Schriftsätze ein. Vorwürfe der Befangenheit stehen im Raum.
Wie Epoch Times berichtete, haben die Anwälte der Offiziere am 18. Juli zunächst eine Anhörungsrüge eingereicht. Sie vermissten die Würdigung der Ergebnisse der umfangreichen Beweisaufnahme, darunter die Anhörungen der als Sachverständige geladenen Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts.
Die Beweisaufnahme hatte einen Einblick in Berechnungsmethoden und Impfstoffprüfung ergeben. Dabei wurde ersichtlich, dass die Risikobewertung der Bundesbehörden zu den COVID-Impfstoffen nicht auf einer soliden Datenlage beruht, erklärte der Rechtswissenschaftler Martin Schwab nach der Urteilsverkündung. Die Richter sahen dies jedoch anders und befürworteten die obligatorische COVID-Impfung in der Bundeswehr.
Focus-Artikel löst Befangenheitsantrag aus
Bereits angekündigt hatten die Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter. Dieser wurde am 5. August durch den federführenden Rechtsanwalt Wilfried Schmitz an das Gericht weitergeleitet. Dabei dreht es sich hauptsächlich um die Frage, welcher Richter mit welchen Personen außerhalb des Senats vor der Verkündung der Entscheidung gesprochen hat.
Hintergrund ist eine News-Ticker von „Focus online“, der den Anschein erweckt, dass bereits am 7. Juli um 6:48 Uhr über das ablehnende Gerichtsurteil berichtet wurde, das jedoch erst um 11:00 Uhr verkündet werden sollte. Ein von den Anwälten hinzugezogener IT-Spezialist hatte diesen Sachverhalt mit einer umfangreichen Datenanalyse bestätigt. Das Fazit des Fachmanns: Mindestens ein Mitglied des Senats muss schon am Abend des 6. Julis, also vor der Entscheidungsverkündung, mit einer außenstehenden Person über das feststehende Ergebnis gesprochen haben.
Der Verdacht sei naheliegend, so der Anwalt. Die verkündete Entscheidung habe sich auch nicht auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme bezogen, sondern sich vielmehr „wie eine Pressemitteilung der Bundesregierung und ein politisches Treueversprechen der Mitglieder dieses Senats gegenüber der Bundesregierung“ angehört, bekräftigt Schmitz. In seinen Augen spricht dafür auch das knappe Abschlussplädoyer der Beschwerdegegner, das sich „auf wenige Phrasen beschränkte“. Scheinbar habe man dort genau gewusst, dass das Urteil schon feststehe und man sich nicht mehr bemühen müsse.
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